Vorlage - VO/2020/08583  

Betreff: Antwort auf die Anfrage des AM Kleyer (Bündnis 90/Die Grünen) zu den vertraglich geregelten Naturschutzmaßnahmen auf dem Priwall
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bresch, Karl-Heinz
Beratungsfolge:
Senat zur Vorberatung
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
25.02.2020 
28. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Anfrage des AM Kleyer (Bündnis 90/Die Grünen) in der Sitzung des Hauptausschusses am 12.11.2019 (TOP 3.24), ob eine Umsetzung der vertraglich zugesicherten Naturschutz­maßnahmen auf dem Priwall durch den Investor erfolgt ist.

 

 


Begründung

 

Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans 33.05.00 - Priwall Waterfront, Teilbereich I – hat die Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Bereich Stadtplanung und Bauordnung, im September 2015 mit der Priwall Waterfront AG & Co. KG einen städtebau­lichen Vertrag zur Sicherung der Durchführung der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen und sonstiger naturschutzrechtlicher Maßnahmen abgeschlossen.

 

Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde hat der Vertragspartner die vertraglich zugesicherten Maßnahmen zum naturschutzrechtlichen Ausgleich vollständig durchgeführt.

 

Dies gilt auch für große Teile der erforderlichen Artenschutzmaßnahmen. Noch offen ist die Errichtung eines Unterstandes mit 40 Nisthilfen für Rauchschwalben; ein geeigneter Standort wurde 2019 mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Darüber hinaus sind in einem von zwei errichteten Artenschutztürmen noch Fledermauskästen zu ergänzen.

 

Zudem stehen noch Maßnahmen zum Monitoring aus. Ein erster Monitoringbericht zur Überprüfung der artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Vögel und Fledermäuse wurde der Unteren Naturschutzbehörde am 07.02.2020 vorgelegt. Das darüber hinaus vorgesehene vegetationskundliche und floristische Monitoring soll in diesem Jahr durchgeführt werden.

 

Die Untere Naturschutzbehörde wird die Durchführung der noch offenen Maßnahmen weiterhin überwachen.

 

 

 


Anlagen