Vorlage - VO/2019/08323  

Betreff: Anfrage des Ausschussmitgliedes Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Sondernutzung während eines Straßenflohmarktes An der Stadtfreiheit
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Baldy, Christoph
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
12.11.2019 
23. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
12.05.2020 
31. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Straßenflohmarkt An der Stadtfreiheit ist ein besonderes Event im Quartier. Es kommen viele Besucher*innen, die die besondere Atmosphäre genießen. Anwohner*innen aus dem Quartier nutzen die Gelegenheit zur Gemeinsamkeit und zum Austausch. In diesem Jahr wurde die Veranstaltung durch Autofahrer*innen gestört, die die von Ständen und Fußgänger*innen bevölkerte Verkehrsfläche befahren wollten. Daraus ergaben sich bedrohliche Situationen. Der städtische Ordnungsdienst forderte Standbetreiber auf, ihre Stände abzubauen und die Fußwege freizuräumen. Daraus ergeben sich für mich nachfolgende Fragen:

 

Welche ordnungsrechtlichen Genehmigungen sind für einen Straßenflohmarkt erforderlich?

 

Wurden diese Genehmigungen für den Straßenflohmarkt An der Stadtfreiheit beantragt und erteilt?

 

Ergeben sich daraus Einschränkungen der Benutzung für sonstige Verkehrsteilnehmer*innen (z. B. Durchfahrtsverbote)?

 

Auf welcher Rechtsgrundlage wird der örtliche Ordnungsdienst tätig?

 

Sind aufgrund der diesjährigen Erfahrungen mit dem Straßenflohmarkt An der Stadtfreiheit Schlussfolgerungen für das Verfahren im kommenden Jahr erkennbar?

 

Welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den dortigen Erfahrungen für Straßenflohmärkte in anderen Quartieren der Stadt?


 

 


Begründung


 

 


Anlagen