Vorlage - 2019/08082-10-01  

Betreff: Die Unabhängigen: AT zur VO/2019/08082-10: Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082: Haushaltsplan 2020: Sanierung Betreute Grundschule Niederbüssau
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Für die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudeteils (ehem. Schulwohnung) an der Grundschule Niederbüssau, das als Stadtteilhaus zur Nutzung für gemeinnützige Initiativen und Vereine hergerichtet werden soll, werden 100.000 € als Zuschuss für Sanierungsmaßnahmen an den gemeinnützigen Stadtteilverein Initiative für Lübecks ländlichen Raum e.V. im Haushalt geordnet. Planung und Baudurchführung sollen durch den Verein als Mieter erfolgen.

 


Begründung

Die Räumlichkeiten der ehemaligen Schulwohnung der Grundschule Niederbüssau stehen seit Jahren leer. Der Zustand dieses Gebäudeteils, der unter Denkmalschutz steht, ist schlecht. Inzwischen hat der Stadtteilverein Initiative für Lübecks ländlichen Raum e. V. die Räume angemietet und möchte diese als Stadtteilhaus für viele Initiativen nutzen und weiteren Vereinen zur Verfügung stellen.

Der Stadtteilverein hat die Sanierungsplanung mit dem Gebäudemanagement abgestimmt und weiter konkretisiert. Inzwischen wurde die Kostenberechnung mit einer Ausschreibung der Hauptgewerke hinterlegt. Dies wurde dem Gebäudemanagement vorgelegt. Der Bauantrag läuft zurzeit.       

Der Mietvertrag mit der Stadt sieht vor, dass die notwendige Instandsetzung des Gebäudes vom Vermieter, also der Hansestadt Lübeck, übernommen wird. Dieser Passus des Mietvertrages soll auf Wunsch der Stadt geändert werden. Dazu sollen im Oktober und November Gespräche mit Herrn Bunk und Frau Weiher geführt werden. Der Verein ist bereit, sich in erheblichem Umfang an den Sanierungskosten zu beteiligen und die notwendige Sanierung durchzuführen. Allerdings müssen die Aufwendungen in einem ausgewogenen Verhältnis zur Nutzung stehen. Bei einem vereinbarten Mietzeitraum von fünf plus fünf Jahren erscheint ein Investitionsanteil des Vereins von 100.000 € vorstellbar und würde einer Jahresmiete von 10.000 € entsprechen. Dies übersteigt die bisher erzielte Miete der ehem. Wohnung deutlich. Nur mit der großzügigen Unterstützung von Spendern und Stiftungen kann der Stadtteilverein diesen Kraftakt leisten.

Bei kalkulierten Sanierungskosten von 200.000 € bleibt ein Delta von 100.000 €. Diese Summe müsste von der Hansestadt Lübeck übernommen werden, damit die Sanierung tatsächlich durchgeführt werden kann.

Was wäre die Alternative? Nach Auskunft von Herrn Bunk bestehen keine Kapazitäten des GMHL die Sanierungsplanung und die Sanierung des Gebäudes in den nächsten Jahren durchzuführen. Das Gebäude würde nicht saniert werden können und würde weiter verfallen. Dies kann nicht im Interesse der Hansestadt Lübeck sein.

 


Anlagen