Vorlage - 2019/08082-08-01  

Betreff: DIE LINKE: AT zu VO/2019/08082-08 Haushaltsbegleitbeschluss zur VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020: Inklusion in Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) abgelehnt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen,

 

a. Zusätzliche Finanzierung der Inklusion und Steuerungsgruppe

 

Für Inklusion werden jährlich mindestens 50.000 Euro aus dem Haushalt zusätzlich zu Verfügung gestellt.

 

Es wird eine Steuerungsgruppe Inklusion gegründet.

 

Die Steuerungsgruppe wird aus den sozialpolitischen Sprecher_innen der Fraktionen und der gleichen Anzahl von Vereinen und Verbänden aus dem Themengebiet gebildet.

Die Steuerungsgruppe empfiehlt der_dem zuständigen Senator_in die Vergabe der zusätzlichen Mittel für Inklusion.

 

b. Aktionsplan Inklusion in der Jugendarbeit

 

Der Bürgermeister legt den Gremien der Bürgerschaft im April 2022 einen „Aktionsplan Inklusion in der Jugendarbeit“ vor. Dazu werden bis dahin jährlich 35.000€ für Workshops, Beteiligungsformen und Honorare in die Haushalte 2020, 2021 und 2022 eingestellt. Die Mittel sind bis zur Vorlage des Aktionsplanes in die Folgejahre übertragbar. Der Aktionsplan soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit Priorisierung und finanziellen Auswirkungen enthalten.

 

c. Personal Büro Bereichsleitung

 

Es wird eine Verwaltungsstelle (1,0 VZÄ) im Büro der Bereichsleitung Jugendarbeit geschaffen. Die umgewandelte pädagogische Stelle wird von 0,5 VZÄ auf 1,0 VZÄ aufgestockt.

 

d. Aktionsplan gegen Kinderarmut

 

Der Bürgermeister legt den Gremien der Bürgerschaft im April 2021 einen „Aktionsplan gegen Kinderarmut“ vor. Dazu werden bis dahin jährlich 35.000€ für Workshops, Beteiligungsformen und Honorare in die Haushalte 2020 und 2021 eingestellt. Die Mittel sind bis zur Vorlage des Aktionsplanes in die Folgejahre übertragbar. Der Aktionsplan soll kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen mit Priorisierung und finanziellen Auswirkungen enthalten. Insbesondere soll der Aktionsplan Maßnahmen zu Verbesserung der Lebenssituation von allein lebenden Elternteilen enthalten.

 

e. Kontrolle und Auswertung

 

Es werden 4 VZÄ zur Kontrolle und Auswertung von Verwendungsnachweisen im in den Fachbereichen 2 und 4 geschaffen.

 


Begründung

Erfolgt mündlich

 

 


Anlagen