Vorlage - VO/2019/08204  

Betreff: Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Änderungsantrag des AM Claudia Petereit (Die Unabhängigen) zu: Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen (VO/2019/07679-01)
Status:öffentlich  
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft den oben genannten Antrag zu vertagen, bis zum Beschluss der KiTa-Reform auf Landesebene.

 


Begründung

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 06.06.2019 mit dem oben genannten Änderungsantrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Auszug aus der Niederschrift des Jugendhilfeausschuss am 06.06.2019

zu 6.1.1

Änderungsantrag des AM Claudia Petereit (Die Unabhängigen) zu: Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen
Vorlage: VO/2019/07679-01

 

 

Frau Petereit erläutert den als Tischvorlage umverteilten Änderungsantrag. Sie ist der Meinung, dass die Belastung in Höhe von 80 % zu hoch sei. Im Vergleich dazu liege die Belastung in Kiel bei nur 45 %.

 

Herr Jürgensen führt hierzu aus, dass die Höhe von 80 % seit 20 Jahren gängige Verwaltungspraxis sei und ohnehin eine Regelung des Landes erwartet werde. Daher solle die bisherige Praxis bis dahin fortgesetzt werden. Sollten sich nach der Gesetzesänderung Gestaltungsspielräume ergeben, solle man die Diskussion erneut aufnehmen.

 

Herr Krause fragt nach, ob eine Gesetzeslücke entsteht, wenn die Satzung zur sozialen Staffelung nicht geschaffen wird. Herr Jürgensen bejaht dieses.

 

Frau Schulte-Ostermann begrüßt den Vorstoß, würde aber gerne von den 80 % abweichen.

Herr Jürgensen teilt hierzu mit, dass die HL bei Abweichen von 80 % ihre Verhandlungsposition dem Land gegenüber verlieren würde.

 

Herr Kerlin merkt an, dass es von Jugendämtern die Empfehlung gäbe, bei der Sozialstaffel auf eine Ermäßigung in Höhe von 50 % zu gehen.

 

Frau Weiher erläutert, dass der Sinn der Kitareform eine einheitliche Regelung auf Landesebene sei. Es gehe jetzt um eine Regelung für ein halbes Jahr, die einen immensen Aufwand erfordern würde und von der Verwaltung nicht zu schaffen sei.

 

Herr Hönel unterstützt Frau Weiher. Da man nicht weiß wie das Gesetz genau aussehen wird, würde er den Antrag aber zurückstellen wollen.

 

Herr Puhle stimmt ebenfalls zu, der Antrag müsste erneut beraten werden.

 

Frau Petereit stimmt der Vertagung des Antrags zu.

 

Änderungsantrag:

Der Beschlussvorschlag zu Punkt 1 wird durch folgende Formulierung ersetzt:

 

Die Satzung zur sozialen Staffelung von Elternbeitragen in Lübeck (Anlage 1) wird unter der Maßgabe beschlossen, dass §4 Satz 2 wie folgt formuliert wird:

„Von dem die Einkommensgrenze übersteigenden Betrag ist ein Anteil von 30 v.H. als Elternbeitrag zu zahlen.“

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.08.2019 in Kraft.

 

Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 3 erweitert:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Jugendhilfeausschuss nach der Sommerpause den Entwurf für einen Satzungsentwurf vorzulegen, der sich in der Systematik beispielsweise an den Staffelungen der Städte Herne (Anhang 1) und Münster (Anhang 2) orientiert.

 

Der Vorsitzende lässt über die Vertagung des Änderungsantrages abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:  13

Nein-Stimmen:  1

Enthaltungen:  0

 


Anlagen