Vorlage - VO/2019/08173  

Betreff: Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Antrag der Freien Wähler & GAL: Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes SH (Sitzung der Bürgerschaft am 20.06.2019 - VO/2019/07790)
Status:öffentlich  
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zurückgestellt   
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
30.01.2020 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
27.02.2020 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.06.2020 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.

 


Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehend aufgeführten Antrag der Freien Wähler & GAL in den Jugendhilfeausschuss überwiesen, mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft.

Antrag:
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung aus, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.

Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, diesen Punkt aufzunehmen, soll die Geschwisterermäßigung des neuen KitaG ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle Lübecker Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von null bis einschließlich 14 Jahren gelten und von der Stadt Lübeck übernommen werden.

 

 

Der Jugendhilfeausschuss hat sich in seiner Sitzung am 22.08.2019 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

Beschlussauszug aus der Niederschrift des Jugendhilfeausschusses am 22.08.2019

zu 7.1

Freie Wähler & GAL: Auswirkungen der Kitagesetz-Reform des Landes SH
Vorlage: VO/2019/07790

 

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung auf, die Kitagesetz-Reform dahingehend zu ändern, dass die im Entwurf des neuen KitaG geltende Geschwisterermäßigung auf alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von 0 bis einschließlich 14. Lebensjahr angewendet wird.

 

Sollte die Landesregierung nicht bereit sein, diesen Punkt aufzunehmen, soll die Geschwisterermäßigung des neuen KitaG ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle Lübecker Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von null bis einschließlich 14 Jahren gelten und von der Stadt Lübeck übernommen werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

den geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

X

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

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Enthaltungen

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Kenntnisnahme

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Ohne Votum

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Anlagen