Vorlage - VO/2019/08120  

Betreff: Anfrage des AM Thorsten Fürter (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN) gem. §16 GO: Social Media Kanäle
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

In einem Artikel vom 24. August 2019 berichten die Kieler Nachrichten unter der Überschrift “Stadt Kiel wirbt für SPD-Wahlkampf” über eine Verbreitung von Wahlkampfterminen eines Bürgermeisterkandidaten über die offiziellen Social-Media-Kanäle der Stadt bzw. der städtischen Marketing-Gesellschaft.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Welche Social-Media-Kanäle (z.B. Seiten oder Profile bei Facebook, Instagram, YouTube, Twitter) werden betrieben, die von Mitarbeiter*innen der Stadt oder der städtischen Gesellschaften in Ausübung eines Beschäftungsverhältnisses bei der Stadt oder einer städtischen Gesellschaft betreut werden?
  2. Welche Mittel wurden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 aufgewendet, um Beiträge der unter 1) genannten Auftritte durch sog. “Sponsoring” zu unterstützen (bitte nach Kanal und Jahr gegliedert angeben)?
  3. Beabsichtigt die Stadt für die Zwecke kommunaler Kommunikation offizielle Social-Media-Kanäle einzurichten (dem Beispiel etwa der Stadt Kiel folgend)? Wenn nein: Warum nicht?
  4. Gibt es Regelwerke, die die parteipolitische Neutralität der unter 1) genannten Social-Media-Kanäle sicherstellen? Wenn ja: Welchen Inhalts?
  5. Handelt es sich bei den existierenden Social-Media-Kanälen des Bürgermeisters und der Senator*innen um solche, die in der Verantwortung der Stadt betrieben werden?
  6. Haben Mitarbeiter*innen der Stadt in den vergangenen 12 Monaten in Ausübung ihrer Beschäftigung bei der Erstellung von Inhalten der unter Ziffer 5) genannten Kanäle mitgewirkt? (Falls ja, bitte jeweils angeben in welchen Fällen)

 

a) durch das Erstellen und/oder Zur-Verfügung-Stellen von Fotos.

b) durch das Erstellen und/oder Zur-Verfügung-Stellen von Texten.

c) durch das Einstellen von Inhalten auf den betriebenen Kanälen.

 


Begründung

 

 


Anlagen