Vorlage - VO/2019/08054  

Betreff: Antwort auf Anfrage gem. § 16 GO der Bürgerschaft von BM Ragnar Lüttke (DIE LINKE): E-Scooter Verleih
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Kuschmierz, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
26.09.2019 
11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. § 16 GO des BM Ragnar Lüttke (DIE LINKE) betr. E-Scooter Verleih

 

Allgemeine Vorbemerkung:

Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch den Stadtverkehr Lübeck GmbH am 16.08.2019 dem Fachbereich übersandt worden. Dabei hat sich der Stadtverkehr Lübeck GmbH bei der Beantwortung der Fragen 1 und 2 von der Firma Voi, die den Betrieb organisiert, zuarbeiten lassen.

 

Aufgrund der Tatsache, dass städtische Eigengesellschaften keine eigenen Berichte in die Gremien der Hansestadt Lübeck einbringen können und dieses nur dem Fachbereich möglich ist, geschieht dieses mit dem Deckblatt des Fachbereiches Wirtschaft und Soziales.

Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales weist darauf hin, dass für Inhalte und Umfang der Antworten ausschließlich die Gesellschaften selbst verantwortlich sind. Der Fachbereich Wirtschaft und Soziales wird zu den einzelnen Anfragen bzw. Berichten nur dann eigene Anmerkungen machen, wenn auch städtische Verwaltungseinheiten von gestellten Fragen betroffen sind und zu den Mitteilungen der Gesellschaften entsprechende Ergänzungen notwendig sind.

 


Begründung

Beantwortung durch den Stadtverkehr Lübeck GmbH:

Ein Ziel von SL und LVG ist es trotz der gesetzlichen - vergleichsweise geringen - Vorgaben zu versuchen, dass ein geordneter Betrieb durch den Betreiber (VOI) erfolgt und ein ordentliches Stadtbild erhalten wird. SL und LVG weisen darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Vereinbarung handelt und der Betreiber gesetzlich nicht verpflichtet ist, eine solche Vereinbarung abzuschließen.

Vergleichbar zu Fahrrädern dürfen E-Tretroller nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen sondern nur auf Radwegen oder Straßen fahren und überall abgestellt werden. Wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern (Fahrradfahrer, Fußgänger, Autofahrer, etc.) liegt es bei jedem Nutzer selbst, wie er sich im Straßenverkehr verhält. Letztlich kann der Betreiber nur darauf hinweisen, wie die Nutzer:innen sich nach gesetzlichen Vorgaben zu verhalten haben und was in der entsprechenden Stadt gewünscht wird.

 

 

1.      Wie viel Strom verbraucht eine Ladung aller E-Scooter am Tag?

Antwort der Betreiberfirma Voi: Pro Tag/Nacht werden max. 100 Roller geladen und brauchen je  Roller pro Ladung 0.5 A/h.

 

2.      Wie und wo werden die E-Scooter geladen und von welchen Beschäftigten und

         mit welchen Transportern eingesammelt?

Laut Stadtverkehr Lübeck Gmbh finden Ladung und Wartung der E-Scooter  derzeit in einer Halle in der Kronsforder Allee statt.

Nach Information des Anbieters Voi werden sie nachts geladen und von ihrem Logistikpartner eingesammelt und jeweils ausgeladen Dies erfolgt aktuell mit einem dieselbetriebenen Van und kann perspektivisch mit E-Lastenräder erfolgen, sobald das nächste Modell mit austauschbaren Batterien nach Deutschland kommt.

 

3.      Wie gestaltet sich die Kooperation  Verleih von E-Scootern, zwischen dem Stadt

         verkehr Lübeck und der LVG mit der schwedischen Firma VOI? Was beinhaltet

        die Kooperation?

Der Kooperationsvertrag beinhaltet nach Auskunft des Stadtverkehrs Lübeck GmbH

  • die Abstimmung des Betriebsgebiets (Vorschläge von SL und LVG, abgestimmt mit der HL, was sinnvoll wäre; ob das gesamte Gebiet genutzt wird, liegt in der Entscheidung des Betreibers),
  • die Vorgabe von no-parking-areas, in denen die E-Tretroller nicht abgestellt werden können (Fußgängerzonen, auf Kirchplätzen, in öffentlichen Grünanlagen und anderen Standorten, die mit der HL abgestimmt wurden) dies ist durch technische Maßnahmen in der App sicherzustellen
  • Vorgaben, wie die E-Tretroller morgens aufzustellen sind (keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer)
  • Vorgaben zur Nachhaltigkeit (Einholung bzw. Austausch von E-Tretrollern soll durch professionelle Servicepartner möglichst mit lokal emissionsfreien Fahrzeugen durchgeführt werden,  es sollen möglichst E-Tretroller mit einer langen Lebensdauer eingesetzt werden, das Aufladen der E-Tretroller soll möglichst mit Strom aus regenerativen Quellen erfolgen)

 

 

 

  • Die Vorgabe, dass VOI die Nutzer:innen der E-Tretroller vor Fahrtbeginn über die straßenverkehrsrechtlichen Reglungen zur Nutzung dieser informiert und zu dem gewünschten Abstellverhalten (nicht im Straßenbegleitgrün, nicht in Zugängen, nicht behindernd für andere Verkehrsteilnehmer)
  • Austausch festgelegter anonymisierter Daten zum Mobilitätsverhalten
  • Gemeinsame Kommunikation zu Mobilitätsketten (letzte Meile; E-Tretroller als Ergänzung zum ÖPNV)
  • Unterstützung durch SL und LVG bei der Pressearbeit zur Markteinführung der E-Tretroller
  • Gewährung von Rabatten durch den Betreiber für ABO-Kunden von SL und LVG

 

 


Anlagen