Beantwortung durch den Stadtverkehr Lübeck GmbH:
Ein Ziel von SL und LVG ist es trotz der gesetzlichen - vergleichsweise geringen - Vorgaben zu versuchen, dass ein geordneter Betrieb durch den Betreiber (VOI) erfolgt und ein ordentliches Stadtbild erhalten wird. SL und LVG weisen darauf hin, dass es sich um eine freiwillige Vereinbarung handelt und der Betreiber gesetzlich nicht verpflichtet ist, eine solche Vereinbarung abzuschließen.
Vergleichbar zu Fahrrädern dürfen E-Tretroller nicht auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen sondern nur auf Radwegen oder Straßen fahren und überall abgestellt werden. Wie bei allen anderen Verkehrsteilnehmern (Fahrradfahrer, Fußgänger, Autofahrer, etc.) liegt es bei jedem Nutzer selbst, wie er sich im Straßenverkehr verhält. Letztlich kann der Betreiber nur darauf hinweisen, wie die Nutzer:innen sich nach gesetzlichen Vorgaben zu verhalten haben und was in der entsprechenden Stadt gewünscht wird.
1. Wie viel Strom verbraucht eine Ladung aller E-Scooter am Tag?
Antwort der Betreiberfirma Voi: Pro Tag/Nacht werden max. 100 Roller geladen und brauchen je Roller pro Ladung 0.5 A/h.
2. Wie und wo werden die E-Scooter geladen und von welchen Beschäftigten und
mit welchen Transportern eingesammelt?
Laut Stadtverkehr Lübeck Gmbh finden Ladung und Wartung der E-Scooter derzeit in einer Halle in der Kronsforder Allee statt.
Nach Information des Anbieters Voi werden sie nachts geladen und von ihrem Logistikpartner eingesammelt und jeweils ausgeladen Dies erfolgt aktuell mit einem dieselbetriebenen Van und kann perspektivisch mit E-Lastenräder erfolgen, sobald das nächste Modell mit austauschbaren Batterien nach Deutschland kommt.
3. Wie gestaltet sich die Kooperation Verleih von E-Scootern, zwischen dem Stadt
verkehr Lübeck und der LVG mit der schwedischen Firma VOI? Was beinhaltet
die Kooperation?
Der Kooperationsvertrag beinhaltet nach Auskunft des Stadtverkehrs Lübeck GmbH
- die Abstimmung des Betriebsgebiets (Vorschläge von SL und LVG, abgestimmt mit der HL, was sinnvoll wäre; ob das gesamte Gebiet genutzt wird, liegt in der Entscheidung des Betreibers),
- die Vorgabe von no-parking-areas, in denen die E-Tretroller nicht abgestellt werden können (Fußgängerzonen, auf Kirchplätzen, in öffentlichen Grünanlagen und anderen Standorten, die mit der HL abgestimmt wurden) dies ist durch technische Maßnahmen in der App sicherzustellen
- Vorgaben, wie die E-Tretroller morgens aufzustellen sind (keine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer)
- Vorgaben zur Nachhaltigkeit (Einholung bzw. Austausch von E-Tretrollern soll durch professionelle Servicepartner möglichst mit lokal emissionsfreien Fahrzeugen durchgeführt werden, es sollen möglichst E-Tretroller mit einer langen Lebensdauer eingesetzt werden, das Aufladen der E-Tretroller soll möglichst mit Strom aus regenerativen Quellen erfolgen)
- Die Vorgabe, dass VOI die Nutzer:innen der E-Tretroller vor Fahrtbeginn über die straßenverkehrsrechtlichen Reglungen zur Nutzung dieser informiert und zu dem gewünschten Abstellverhalten (nicht im Straßenbegleitgrün, nicht in Zugängen, nicht behindernd für andere Verkehrsteilnehmer)
- Austausch festgelegter anonymisierter Daten zum Mobilitätsverhalten
- Gemeinsame Kommunikation zu Mobilitätsketten (letzte Meile; E-Tretroller als Ergänzung zum ÖPNV)
- Unterstützung durch SL und LVG bei der Pressearbeit zur Markteinführung der E-Tretroller
- Gewährung von Rabatten durch den Betreiber für ABO-Kunden von SL und LVG