Vorlage - VO/2019/07957  

Betreff: DIE LINKE: Gebäude in städtischer Hand werden energetisch saniert
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Der Bürgermeister wird beauftragt, in die Steuerungsgruppe Klimaschutz folgende Maßnahmen einzubringen und deren Umsetzung sicherzustellen. 

 

Für sämtliche Gebäude in städtischer Hand werden unverzüglich energetische Sanierungsfahrpläne aufgestellt. Hierzu wird bis zum April 2020 ein Register angelegt, das ausweist, welche Gebäude im Einzelnen betroffen sind.

 

Im Rahmen der energetischen Sanierungsfahrpläne wird vorrangig geprüft, in und auf welchem Gebäude welche Art der Energieerzeugung jeweils möglich und sinnvoll ist, insbesondere wird geprüft, welche Dachflächen in öffentlicher Hand kurzfristig und unverzüglich zur ökologischen Energieerzeugung zur Verfügung gestellt werden können. 

 

Die Stadtwerke Lübeck GmbH erhalten Erstzugriff als Partner für die operative Umsetzung. Falls die Stadtwerke Lübeck von diesem Vorgriffsrecht innerhalb eines halben Jahres ab Angebot keinerlei Gebrauch machen, wird die Energieversorgung zu attraktiven Rahmenbedingungen vorrangig an Bürger*innen-Initiativen oder Genossenschaften übergeben in Verbindung mit Energielieferverträgen an die Gebäudenutzer*innen sowie Überschusseinspeisung.

 

Die Umsetzung erfolgt unverzüglich, Abschluss April 2025. Den Ausschüssen für Umwelt, Bauen und Wirtschaft ist vom Bürgermeister vierteljährlich Bericht zum Stand Umsetzung zu erstatten.

 


Begründung

Bereits im Klimaschutz-Konzept von 2010 (Klimaschutzkonzept_final Okt 2010 CWE, S. 39 und S.44) wird auf entsprechende bereits 2006 gefasste Beschlüsse hingewiesen. Durch die Passivität und Nicht-Umsetzung dieser Beschlüsse wurde bereits wertvolle Zeit verschwendet. Deshalb sollten die Beschlüsse jetzt unverzüglich umgesetzt werden, zumal die Rahmenbedingungen wie Einspeisevergütung sich derzeit durch die Bundesgesetzgebung (EEG) negativ entwickeln.

 

Mit der Bereitstellung der Dachflächen setzt Lübeck zudem ein beispielhaftes positives Signal für den Klimaschutz. Besonders vor dem Hintergrund zunehmender Proteste und Demonstrationen junger Menschen ist hier Dringlichkeit geboten. Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, über eine Beteiligung an einer Anlage Verantwortung zu übernehmen und direkt zum Klimaschutz beizutragen.

Die Stadt Lübeck hat die Möglichkeit, ihre Energiebilanz im Rahmen eh notwendigen Instandhaltungs-Managements deutlich zu verbessern. Die Nutzer*innen der Gebäude – Schulen, Kindergärten, Behörden – können grünen Strom vom eigenen Dach zu einem günstigen Preis beziehen.

 

 

 

 

 


Anlagen