Vorlage - VO/2019/07923  

Betreff: Entsendung in die Trägerversammlung des IT-Verbunds Schleswig-Holstein (ITVSH)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Beyer, Jesko
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
27.08.2019 
20. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
29.08.2019 
10. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

  1. Herr Dr. Stefan Ivens, Chief Digital Officer (CDO) der Hansestadt Lübeck, wird als Vertreter der Hansestadt Lübeck in die Trägerversammlung des IT-Verbunds Schleswig-Holstein (ITVSH) entsandt.

 

  1. Als stellvertretendes Mitglied wird Frau Linda Schütt, Abteilung Strategie und Innovation der Hansestadt Lübeck, entsandt.

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.101.4 - Strategie und Innovation

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

keine Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche

 

 

 

Die Maßnahme ist:

x

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

ITVSH

Durch das Gesetz zur Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ (ITVG SH) vom 14.12.2018 ist mit Wirkung zum 01.01.2019 die neue Anstalt des öffentlichen Rechts IT-Verbund Schleswig-Holstein (https://www.itvsh.de/) errichtet worden, die die Aufgaben mehrerer Akteure bündeln soll. Träger der Anstalt sind alle Gemeinden, Ämter und Kreise des Landes Schleswig-Holstein (§ 1 Abs. 4 ITVG SH), also auch die Hansestadt Lübeck.

Auf diese Weise soll eine besser geeignete institutionelle Struktur für kommunales E-Government in Schleswig-Holstein entstehen, um die künftigen Herausforderungen in den Bereichen der Digitalisierung und Informationstechnologie (IT) der Kommunalverwaltung anzugehen.

Im ITVSH sind zwei bis Ende 2018 bestehende Einheiten zusammengeführt worden, die bisher für die Kommunen in Schleswig-Holstein Digitalisierungsthemen verantwortet haben:

        die Anstalt des öffentlichen Rechts Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein und

        die interkommunale Anstalt des öffentlichen Rechts, die ebenfalls den Namen „IT-Verbund Schleswig-Holstein“ trug (im Folgenden „ITVSH alt“) und zu deren Trägern ebenfalls die Hansestadt Lübeck gehörte.

 

Der Einheitliche Ansprechpartner bestand seit 28.12.2009 als Kontaktstelle zwischen Dienstleistern und Behörden im Rahmen der EG-Dienstleistungsrichtlinie. Seine Träger waren das Land, die kommunalen Landesverbände, die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern.

Der „ITVSH alt“ bestand seit 28.10.2011 als interkommunale Anstalt auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit. Er war Träger des IT-Dienstleisters Dataport und damit Bindeglied zu Dataport für die in ihm vertretenen Trägerkommunen. Die Hansestadt Lübeck war Gründungsmitglied des „ITVSH alt“ (Beitrittsbeschluss der Bürgerschaft vom 29.11.2011).

Der „neue“ ITVSH ist seit dem 01.01.2019 Rechtsnachfolger sowohl des Einheitlichen Ansprechpartners als auch des „ITVSH alt“, insoweit also auch Träger von Dataport. Seine im ITVG SH definierten Aufgaben sind:

        als kommunales Kompetenzzentrum für die Digitalisierung in Kommunen und für den kommunalen Einsatz von Informationstechnologie zu fungieren;

        die Entwicklung einer gemeinsamen IT-Strategie seiner Träger zu fördern;

        verwaltungsübergreifende Projekte zu realisieren;

        IT-Dienstleistern im Rahmen von Projekten zu steuern;

        die Kommunikation zwischen den Trägern, den kommunalen Landesverbänden und Dritten sowie die Interessenvertretung der Träger gegenüber Dritten in den Bereichen IT und Digitalisierung zu fördern;

        gemeinsame IT-Standards im Land Schleswig-Holstein zu entwickeln und zu fördern;

        die Trägerkommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zu unterstützen.

 

Ferner übernimmt der ITVSH die Aufgaben des bisherigen Kommunalen Forums für Informationstechnik e. V. (KomFIT).

Die Finanzierung des ITVSH erfolgt aus dem kommunalen Finanzausgleich und aus Landesmitteln (§ 5 ITVG SH).

Die Hansestadt Lübeck ist bereits qua Gesetz Träger des ITVSH; ein Beitrittsbeschluss ist nicht erforderlich.

Vertretung der Hansestadt Lübeck in der Trägerversammlung

Organe des ITVSH sind die Trägerversammlung, der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung. Als Träger entsendet die Hansestadt Lübeck ein Mitglied in die Trägerversammlung und verfügt dort über eine Stimme. Näheres regelt die Satzung des ITVSH.

Die Zuständigkeiten der Trägerversammlung ergeben sich aus § 11 ITVG SH. Sie beschließt über

        Satzungsänderungen,

        die etwaige Beteiligung des ITVSH an anderen Unternehmen,

        Bestellungen und Abberufungen von Mitgliedern des Verwaltungsrats;

        die mittelfristige Finanzplanung und die strategischen Unternehmensziele für einen Zeitraum von fünf Jahren;

        die etwaige Aufnahme weiterer Träger.

 

Vertreter der Hansestadt Lübeck in der Trägerversammlung ist grundsätzlich der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter. Satzungsgemäß kann die Hansestadt Lübeck eine andere Person zu ihrer Vertreterin oder zu ihrem Vertreter bestellen sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter entsenden (§ 7 der Organisationssatzung des ITVSH). Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Mitglieder der Trägerversammlung üben ihr Amt ehrenamtlich und unentgeltlich aus.

Aus dem gesetzlich festgelegten Aufgabenkatalog des ITVSH ergibt sich, dass als Schnittstelle zu den ITSVH-Dienstleistungen die städtische Stelle fungieren sollte, die sich mit der Planung und Steuerung der digitalen Transformation beschäftigt. Das ist die Stabsabteilung Strategie und Innovation mit dem Chief Digital Officer (CDO) Herrn Dr. Stefan Ivens, der zusammen mit Frau Linda Schütt diesen Prozess plant, koordiniert und steuert.

Erster wichtiger Meilenstein dabei ist die Erstellung einer Digitalen Strategie für die Hansestadt Lübeck. Diese wird derzeit auf der Grundlage der 2018 dazu entwickelten Eckpunkte von Herrn Dr. Ivens und Frau Schütt erarbeitet und soll anschließend die Basis sein für den weiteren Weg in die Digitalisierung. Dabei ist ein maßgeblicher Baustein, die Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes anzugehen und schrittweise umzusetzen. Gerade bei dieser Aufgabe ist eine große Schnittmenge in der Zusammenarbeit mit dem neu ausgerichteten ITVSH gegeben.

Da nur ein Mandat zu besetzen ist und sich um eine erstmalige Besetzung handelt, kann die Besetzung nach § 15 Gleichstellungsgesetz (GstG) ebenso gut mit einem Mann wie mit einer Frau erfolgen. Frauen und Männer sind dann alternierend zu berücksichtigen.

 


Anlagen

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