Vorlage - VO/2019/07433-01  

Betreff: Anfrage gemäß § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2019/06962 Bestellung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Wallstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven SchindlerBezüglich:
VO/2019/07433
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Bruhse, Kerstin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnisnahme
23.05.2019 
8. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Projketbeschreibung

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2019/06962 Bestellung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Wallstraße

 


Begründung

  1. Welche Unterlagen für die Vergabe des Grundstücks wurden von dem Trägerverein der Kunsttankstelle eingebracht ?
    Gem. Bürgerschaftsbeschluss vom 26.06.2014 (VO/2014/01696) wurde der Bürgermeister beauftragt, mit dem Verein Defacto Art e.V. Gespräche zur konzeptionellen Entwicklung des ehemaligen Garagenhofes als Galerie-/Atelier-Hof aufzunehmen. Dieser Antrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.
    Die Hansestadt Lübeck unterstützt das Vorhaben in der Planungs- und Konzeptionsphase mit dem Ziel, den Standort zu erhalten und ihn mittelfristig als Ort für Kulturschaffende und Kreative im Bestand zu entwickeln. Der vom Fachbereich 4 erstellte Bericht vom 09.12.2014 (VO/2014/02208) spiegelt die konzeptionelle Ausrichtung dieses Projektes im Einzelnen wider. Nachdem sich herauskristallisierte, dass die Bestellung eines Erbbaurechtes für den Verein das Mittel der Wahl war, übernahm der Bereich Wirtschaft und Liegenschaften die Modalitäten zur Bestellung des Erbbaurechtes.
     
  2. Welche finanziellen Grundlagen liegen der Entscheidung zu Grunde ?
    Als finanzielle Grundlage zur Berechnung des Erbbauzinses und für die Bestellung des Erbbaurechtes liegt der Bürgerschaftsbeschluss vom 24.05.2005 betreffend „Konkretisierung der Härtefallregelung zur Anpassung der Erbbauzinsen für Kirchen und andere Vereinigungen, die sozialen Zwecken dienen“ zu Grunde.
     
  3. Inwiefern sind die jährlichen Pachtzahlungen gesichert?
    Die jährlichen Erbbauzinszahlungen werden durch die im Finanzierungskonzept zu erzielenden Einnahmen erzielt (s. Punkt 6).
     
  4. Aus welchen Einnahmen sollen d. Pacht- u. Unterhaltszahlungen finanziert werden?
    Anfallende Kosten für Versicherung, Straßenreinigung, Müllabfuhr, Beleuchtung, Heizung, Wasserversorgung etc. sollen aus den Einnahmen des Objektes generiert werden.
     
  5. Lag der Entscheidung ein tragfähiges, verschriftlichtest Konzept zu Grunde?
    Der Verein Defacto Art e.V. hat mit Schreiben vom 24.02.2019 die Projektbeschreibung „Kunsttankstelle Defacto Art“ beim Bereich Wirtschaft und Liegenschaften eingereicht. (Anlage 1)
     
  6. Wurde ein Finanzierungsplan vorgelegt ?
    Ein Finanzierungsplan wurde mit Schreiben vom 18.04.2018 vorgelegt. Das Finanzierungskonzept sieht vor die  Betriebs- und Vermietungskosten aus den zu erzielenden Mieteinnahmen aus den Ateliers zu erzielen. Ferner sollen Einnahmen aus Veranstaltung in der dort vorhandenen Halle erzielt werden.
     
  7. Gibt es Kriterien f. ein Qualitätsmanagement o. wird die Arbeit des Vereins evaluiert?
    Aufgrund seiner privatrechtlichen Natur sieht der Erbbaurechtsvertrag kein Qualitätsmanagement seitens des Bereiches 2.280.4 – Wirtschaft und Liegenschaften vor. Im Erbbaurechtsvertrag ist die Verpflichtung zum Betreiben einer Kunsttankstelle mit überprüfbaren Eckpunkten festzuhalten.
     
  8. Besteht die Absicht, die Arbeit vom Trägerverein der Kunsttankstelle mit weiteren Mitteln aus dem Haushalt zu unterstützen ?
    Gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 26.06.2014 soll die Finanzierung des zukünftigen Betriebs durch Dritte erfolgen. Weitere Mittel sind für dieses Vorhaben aus dem Haushalt nicht eingeplant.

 


Anlagen

Anlage 1 – Projektbeschreibung

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Projketbeschreibung (473 KB)    
Stammbaum:
VO/2019/07433   Anfrage gemäß § 16 GO des BM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2019/06962 Bestellung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Wallstraße   Geschäftsstelle der FDP Fraktion   Anfrage
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