Vorlage - VO/2018/06213  

Betreff: Überweisung aus der Bürgerschaft
CDU: Erbbaurechte - Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage VO/2018/05901
(Sitzung der Bürgerschaft vom 22.03.2018 - TOP 5.14)
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2018/06053
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Ehrich, Jan
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.08.2018 
2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgestellt   
25.11.2021 
Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zurückgezogen   

Sachverhalt

Begründung

Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.14 mit VO Nr. 5901 den nachstehend aufgeführten Antrag der CDU-Fraktion einstimmig an den Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" überwiesen. Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen!

 

 

CDU - Erbbaurechte:

Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage

 

 

Antrag:

  1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft eine Beschlußvorlage entgegenzubringen, die den politischen Willen der Bürgerschaftsmehrheit in der Sitzung vom 28.11.2017 umsetzt, eine Sonderverkaufsaktion für solche Erbbaurechte durchzuführen, die bis 2045 auslaufen und die Wohnerbbaurechte betreffen.
  2. Diese Erbbaurechte sollen den Erbbauberechtigten mit einem – ggf. nach Restlaufzeit der jeweiligen Verträge oder anderen Kriterien gestaffelten – Rabatt angeboten werden, und zwar – soweit rechtlich zulässig - auf der Basis der Werte der Bodenrichtwerttabelle in ihrer bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung für alle die Fälle, in denen die Erbbauberechtigten ihr Kaufinteresse bis zum 31.12.2017 bekundet haben.
  3. Die Kaufangebote sollen zudem – soweit rechtlich zulässig – eine Kaufpreisberechnung vorsehen für solche Teile der jeweiligen Grundstücksflächen, die nicht überbaut und aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht überbaubar sind und die eine Mindestgröße von 600m² überschreiten und damit einer deutlichen Nutzungseinschränkung gem. ImmoWertV unterliegen.
  4. Schließlich soll diese Sonderverkaufsaktion – soweit rechtlich zulässig – gerichtet werden an Wohnerbbauberechtigte oder deren Ehegatten, Lebenspartner oder Abkömmlinge, soweit diese das Grundstück für zumindest weitere 10 Jahre selbst bewohnen. Für den Fall früheren Verkaufes sollten die Vertragsentwürfe eine Sanktion in Form einer Nachzahlungspflicht oder Vertragsstrafe beinhalten.

 

 


Begründung:

  • Im Lichte der über die Öffentlichkeit bekannt gewordenen Einschätzung der Kommunalaufsicht, wonach der in der Bürgerschaftssitzung vom 28.11.2017 gefaßte Beschluß über die Durchführung einer Sonderverkaufsaktion rechtlichen Bedenken begegne, gibt Bürgerschaft nunmehr der Verwaltung den Auftrag, ihrerseits der Bürgerschaft eine Beschlußvorlage entgegenzubringen, die in rechtlich nicht zu beanstandender Weise den in der Bürgerschaftssitzung zum Ausdruck gebrachten politischen Willen der Bürgerschaftsmehrheit umsetzt.
  • Der Umstand, dass den Erbbauberechtigten, die ihr Kaufinteresse bis 31.12.2017 bekundet hatten, ein Kaufpreis auf der Basis der Werte der Bodenrichtwerttabelle in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung angeboten werden soll, hat seine Grundlage in einem entsprechenden Bürgerschaftsbeschluß vom 24.11.2016, der gefaßt worden war, weil die Verwaltung aus von ihr – nicht den Erbbauberechtigten – zu vertretenden Gründen in 2016 nicht in der Lage war, binnen angemessener Frist die Anfrage der Kaufinteressenten abzuarbeiten.
  • Die Ausformulierung der vorstehend formulierten Konditionen einer solchen politisch gewollten Sonderverkaufsaktion sollen entsprechend der grundsätzlichen Aufgabenzuweisung zwischen Politik und Verwaltung letzterer vorbehalten bleiben, um eine wirksame Beschlußfassung sicherzustellen. Dass eine zeitlich befristete Sonderverkaufsaktion im Grundsatz rechtlich zulässig ist, dürfte auch nach der inhaltlich dürftigen Stellungnahme der Kommunalaufsicht unstrittig sein.

 

 

Anlage/n:

-

 

 

Vorsitzende/r

der CDU-Fraktion

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" hat sich in seiner 1. Sitzung am 02.07.2018 erneut mit dem Antrag befasst und nunmehr folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

 


Öffentlicher Teil:

 

zu 5.1.

CDU: Erbbaurechte - Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage

Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.03.2018 - TOP 5.14
Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05901

 

Zum vorliegenden Antrag signalisiert Herr Dr. Flasbarth eine Ablehnung seitens der SPD. Eine Veräußerung von Erbbaurechten kann aus Sicht der SPD nur marktgerecht oder mit grundgebundenen Rabatten erfolgen.

 

Zum Antrag sprechen Herr Simon und Herr Krause. Zielsetzung der CDU ist eine Ermutigung zum Kauf der im Erbbaurecht genutzten Grundstücke um u. a. finanzielle Mittel für erforderliche Investitionen zu erhalten.

 

Aus Sicht von Herrn Schaafberg enthält der Antrag keine neuen Argumente.

 

 

Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft mehrheitlich,

den Antrag abzulehnen.

(4 Ja-Stimmen, 10 Nein-Stimme)

 

 

Stammbaum:
VO/2018/05901   CDU - Erbbaurechte: Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage   Geschäftsstelle der CDU-Fraktion   Antrag der CDU-Fraktion
VO/2018/06053   CDU: Erbbaurechte - Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage Überweisung aus der Bürgerschaft vom 22.03.2018 - TOP 5.14 Antrag der CDU-Fraktion - VO/2018/05901   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Blanko
VO/2018/06213   Überweisung aus der Bürgerschaft CDU: Erbbaurechte - Verwaltung erarbeitet eine rechtssichere Vorlage VO/2018/05901 (Sitzung der Bürgerschaft vom 22.03.2018 - TOP 5.14)   2.830 - Kurbetrieb Travemünde   Blanko