Vorlage - VO/2017/05383  

Betreff: Wirtschaftsplan 2018 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen (SIE)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.502 - SeniorInneneinrichtungen Bearbeiter/-in: Schröder, Matthias
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Soziales zur Vorberatung
07.11.2017 
35. Sitzung des Ausschusses für Soziales in der Wahlperiode 2013/2018 zur Kenntnis genommen / ohne Votum   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2018 - Anlagen 1-10

Beschlussvorschlag

 

Für den Wirtschaftsplan 2018 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen werden festgestellt:

 

            2018

 

1.  Es betragen

1.1im Erfolgsplan

die Erträge25.204.700

die Aufwendungen27.341.800

der Jahresgewinn0

der Jahresverlust- 2.137.100

 

1.2im Vermögensplan

die Einzahlungen auf200.100

die Auszahlungen auf200.100

 

2.der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf0

 

2.1der Gesamtbetrag der

Verpflichtungsermächtigung auf0

 

2.2der Höchstbetrag der Kassenkredite auf3.700.000

 

3.die Stellenübersicht 2018 (Anlage 8).

 

Der Festsetzung des Wirtschaftsplans 2018 der städtischen SeniorInnenEinrichtungen im

Fachbereich 2 Wirtschaft und Soziales für das Geschäftsjahr 2018 wird gemäß Anlagen 1-10

im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 zugestimmt.


 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

1.201 – Haushalt und Steuerung

1.203 – Beteiligungscontrolling

 

Ergebnis:

= Kenntnisnahme

= Kenntnisnahme

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Belange von Kindern und Jugendlichen sind nicht betroffen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §§ 77, 97 GO SH

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Anlagen 3 - 7)

Der Jahresfehlbetrag i. H. v. 2.137,1 T€ wird im Haushalt 2018 geordnet.

 


Begründung

 

Siehe Vorbericht (Anlagen 1 und 2)

 

 


Anlagen

Wirtschaftsplan SIE 2018 – Anlagen 1 - 10

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Wirtschaftsplan 2018 - Anlagen 1-10 (1387 KB)