Vorlage - VO/2017/05327  

Betreff: Haushaltsplan der Stiftung "Lübecker Altstadt" für das Haushaltsjahr 2018.
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Waschkau, Karin
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Vorberatung
13.11.2017 
27. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
28.11.2017 
70. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
30.11.2017 
33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Teil 1 - 30.11.2017 - 12.00 Uhr bis 22.50 Uhr Teil 2 - 12.12.2017 - 16.00 Uhr bis 19.45 Uhr unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
LA EP-Ergebnisplan-2018
LA FP-Finanzplan-2018

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Stiftung „Lübecker Altstadt“ für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:

 

im Ergebnisplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.600,--  Euro
  • einem Jahresüberschuss von       0,--  Euro
  • einem Jahresfehlbetrag von       0,--  Euro

 

im Finanzplan mit

 

  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus laufender Verwaltungstätigkeit auf1.600,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit       0,--  Euro
  • einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
    aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit       0,--  Euro

 

Auf die Ausführung des Haushaltsplans finden die Durchführungsbestimmungen zur Haushaltssatzung der Hansestadt Lübeck sinngemäß Anwendung.

 

 

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 – Haushalt und Steuerung
Zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  § 98 Abs. 2 GO

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (siehe Anlage)

 


Begründung

 

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ der Hansestadt Lübeck wird im Fachbereich Kultur und Bildung durch den Bereich Archäologie und Denkmalpflege verwaltet.

 

Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr. 4 S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.

 

Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ ist eine rechtsfähige kommunale Stiftung privaten Rechts. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Denkmalpflege in der Hansestadt Lübeck.

 

Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle einer Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Stiftung „Lübecker Altstadt“ legt den Haushaltsplan 2018 aus diesem Grunde als Vorlage vor.

 

 

 

 


Anlagen

Ergebnisplan, Finanzplan

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich LA EP-Ergebnisplan-2018 (57 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich LA FP-Finanzplan-2018 (74 KB)