Vorlage - VO/2016/04459  

Betreff: Annahme einer Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck in Höhe von 200.000 ? zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin Weiher
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Rettner, Janina
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Schul- und Sportausschuss zur Vorberatung
19.01.2017 
21. Sitzung des Schul- und Sportausschusses (Wahlperiode 2013 - 2018) unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
24.01.2017 
56. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 200.000 € zugunsten des Lübecker Bildungsfonds wird angenommen.

 

 


Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung
zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

 

 

X

vorgeschrieben durch:  § 76 Abs. 4 GO für das Spendenannahmeverfahren

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 


Begründung

 

Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaktes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trug im Jahr 2016 die Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck mit einem Betrag von 200.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 22. Juli 2016 mitgeteilt.

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 200.000 € erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck im Jahre 2016 einen Gesamtwert von 336.000 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss für die Annahme dieser Einzelspende über 200.000 € zuständig.

 


Anlagen

keine