Vorlage - VO/2015/03033  

Betreff: Austauschblatt zu Vorlage VO/2015/02796: Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Kathrin WeiherBezüglich:
VO/2015/02796
Federführend:4.401 - Schule und Sport Bearbeiter/-in: Dieter, Anna-Lena
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Sachverhalt

Seite 3 und 4 der Anlage 1 der Vorlage VO/2015/02796 sind auszutauschen und zu ersetzen durch folgenden Inhalt:

Begründung

Seite 3 und 4 der Anlage 1 der Vorlage VO/2015/02796 sind auszutauschen und zu ersetzen durch folgenden Inhalt:

§ 3

Befreiung und Ermäßigung von der Entgeltleistung

 

(1)              Nur 50 % des Nutzungsentgeltes zahlen:

              -              Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen, soweit die Veranstaltung nicht im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durchgeführt wird; die steuerrechtliche Behandlung als gemeinnützig oder mildtätig ist durch eine Bescheinigung des Finanzamtes (Freistellungsbescheid oder sonstige Bescheinigung) nachzuweisen

              -              NutzerInnen in Eigenverantwortung, die keine Teilnahmegebühren oder Eintrittsgelder erheben

              -              Politische Parteien und Vereinigungen

 

(2)              Nur 15 % des Nutzungsentgeltes zahlen:

              -              Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken im Sinne des Steuerrechts dienen, bei Nutzung einer Aula, soweit die Veranstaltung nicht im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durchgeführt wird; die steuerrechtliche Behandlung als gemeinnützig oder mildtätig ist durch eine Bescheinigung des Finanzamtes (Freistellungsbescheid oder sonstige Bescheinigung) nachzuweisen

              -              Politische Parteien und Vereinigungen

 

(3)              Von der Entgelterhebung befreit sind:

              -              Kammern und Innungen für die Abnahme von Prüfungen der Auszubildenden

              -              Berufsorganisationen im Rahmen der Schulung von Auszubildenden

              -              Nachhilfe- und Sprachunterricht nicht kommerzieller Art

              -              Personalversammlungen der Bereiche der Hansestadt Lübeck

              -              gemeinnützige Musik- und Kunstschulen

              -              Raumnutzungen aus Anlass regionaler und überregionaler Veranstaltungen, an denen die Hansestadt Lübeck ein besonderes Interesse hat

 

(4)              Neben den bereits in Absatz 1 - 3 genannten Ermäßigungstatbeständen kann der Bereich Schule und Sport in besonderen Fällen ganz oder teilweise von einer Entgelterhebung nach § 1 absehen.

§ 4

Zahlungspflicht / Fälligkeit / Verzugszinsen

 

(1)              Im Antrag auf Nutzung ist eine natürliche Person als verantwortliche/r VeranstalterIn zu benennen, die auch die Verantwortung für die Zahlung der Entgelte trägt. Mehrere BenutzerInnen sind GesamtschuldnerInnen.

              Die Hansestadt Lübeck erstellt eine Rechnung und benennt den Zeitpunkt, zu dem das Entgelt fällig wird; es ist an den Bereich Buchhaltung und Finanzen der Hansestadt Lübeck zu dem in der Rechnung angegebenen Kassenzeichen zu zahlen. Die Hansestadt Lübeck kann Vorauszahlungen bis zur Gesamthöhe des Entgelts fordern.

              Für Entgelte, die nicht fristgerecht beglichen werden, sind Verzugszinsen zu zahlen. Sie betragen jährlich 5 v.H. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz, mindestens jedoch 6 v.H. jährlich.

 

(2)              Auch bei ungenehmigter Nutzung besteht die Zahlungspflicht gleichermaßen.

              Die Regelungen zur Fälligkeit und zum Verzug sind anzuwenden.

 

(3)              Bei einem Rücktritt des/der Benutzer/in von dem Benutzungsverhältnis gelten die Regelungen der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen.

§ 5

Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am 01.02.2016 in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung der Hansestadt Lübeck für die Benutzung von Schulräumen bei außerschulischen Veranstaltungen vom 29.06.2001 außer Kraft.

 

Lübeck, den

 

 

 

Bernd Saxe

Bürgermeister

Stammbaum:
VO/2015/02796   Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen   4.401 - Schule und Sport   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/03033   Austauschblatt zu Vorlage VO/2015/02796: Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung von Schulräumen und der Benutzungsordnung für städtische Schulräume bei außerschulischen Veranstaltungen   4.401 - Schule und Sport   Blanko