Vorlage - VO/2015/02866  

Betreff: Begründungsergänzung zur Vorlage VO/2015/02533 - Musterregelungen für die städtischen Beteiligungen gemäß Lübecker PCGK
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd SaxeAktenzeichen:203.21.1.01
  Bezüglich:
VO/2015/02533
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Hertz, Manuel
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
14.07.2015 
33. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Die o

Begründung

Die o.g. Vorlage wurde im Hauptausschuss am 23.06.2015 vertagt. Klarstellend wird hiermit die Begründung der Vorlage im ersten Absatz der Seite 3/3 wie folgt ergänzt (Änderungen fett):

 

 

Mit den Geschäftsführern/-innen sollen grundsätzlich unbefristete Dienstverträge mit einjähriger Kündigungsfrist auf der Grundlage des städtischen Muster-Dienstvertrags für Geschäftsführer/-innen geschlossen werden. Die Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erfolgt in der Regel für fünf Jahre, um so einen festen Rhythmus für die notwendige Überprüfung der Diensterfüllung der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers zu gewährleisten. Eine Abberufung der Geschäftsführerin / des Geschäftsführers, die jederzeit möglich ist, gilt zugleich als Kündigung des Dienstvertrages für die Geschäftsführerin / den Geschäftsführer. In diesem Falle endet das Vertragsverhältnis ein Jahr nach der Beschlussfassung über die Abberufung, sofern keine außerordentliche Kündigung erfolgt.

Änderungen am Dienstvertrag sind einvernehmlich mit der Geschäftsführerin / dem Geschäftsführer zu vereinbaren.

 

Entscheidungen zu Änderungen am Dienstvertrag für Geschäftsführer/-innen trifft die Gesellschafterversammlung.

 

 

Stammbaum:
VO/2015/02533   Musterregelungen für die städtischen Beteiligungen gemäß Lübecker PCGK.   1.203 - Beteiligungscontrolling   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02866   Begründungsergänzung zur Vorlage VO/2015/02533 - Musterregelungen für die städtischen Beteiligungen gemäß Lübecker PCGK   1.203 - Beteiligungscontrolling   Blanko