Vorlage - VO/2015/02798  

Betreff: Empfehlung des Ausschusses für Soziales zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und "Bündnis 90/Die Grünen" - "Quote für sozialen Wohnungsbau einführen" (Sitzung der Bürgerschaft vom 26.02.2015 - VO/2015/2439)
Status:öffentlich  
Federführend:2.500 - Soziale Sicherung Bearbeiter/-in: Bormann, Britta
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zurückgestellt   
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 02

Begründung

Der Ausschuss für Soziales hat sich in seiner Sitzung am 02.06.2015 mit dem o.a. Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung am 02.06.2015

TOP 8.2.

Quote für sozialen Wohnungsbau einführen
Überweisungsauftrag aus der Sitzung der Bürgerschaft am 26.02.2015 VO/2015/02530

 

 

 

Der Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen wurde mit der Maßgabe der erneuten Beratung in der Bürgerschaft an den Bauausschuss und an den Ausschuss für Soziales überwiesen.

Im Bauausschuss erfolgte eine Beratung in der Sitzung am 16.03.2015. Dieser empfiehlt mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

In der Sitzung des Ausschusses für Soziales am 05.05.2015 wurde die Angelegenheit vertagt.

 

Der interfraktionelle Antrag wird diskutiert. Es erfolgen Wortbeiträge von Frau Menorca, Frau Akyurt, Herrn Klinkel und Frau Jansen.

 

Frau Jansen und Frau Akyurt stellen insbesondere den Bedarf für den sozialen Wohnungsbau in der Hansestadt Lübeck heraus. Herr Schindler führt aus, in welchem Umfang bereits geförderter Wohnungsbau realisiert wurde und auch noch geplant ist.

 

Frau Harnack ergänzt, dass die Empfehlung des Bauausschusses am 16.03.2015, den Antrag abzulehnen, auch im Hinblick auf die Beschlusslage zu "Lübeck 2030" erfolgte. Danach sind im Geschosswohnungsbau vorzugsweise Flächen für den geförderten Wohnungsbau zu entwickeln.

 

 

 

Antrag:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen,

1. ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen,

30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau

festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50% Sozialer

Wohnungsbau bei 30% Mietwohnungsanteil beschlossen.

2. ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für

Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten möglich ist.


3. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche

Regelungen haben.

Der Bericht möge der Bürgerschaft bis zur Märzsitzung 2015 vorliegen.

 

 

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bürgerschaft mit  3 Ja-Stimmen, 9 Nein-Stimmen  und 3 Enthaltungen, den Antrag zurückzuweisen.