Vorlage - VO/2015/02623  

Betreff: Empfehlung des Bauausschusses (als geschäftsführenden Fachbereich) zum interfraktionellen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen betr. "Quote für sozialen Wohnungsbau einführen" (Sitzung der Bürgerschaft am 26. Februar 2015, VO/2015/02439)
Status:öffentlich  
Federführend:5.060 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
25.06.2015 
16. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2013 - 2018 zurückgestellt   
24.09.2015 
17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Sachverhalt

Die Bürgerschaft hat den nachstehenden aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen an den Bauausschuss überwiesen und eine anschließende erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

Begründung

Die Bürgerschaft hat den nachstehenden aufgeführten interfraktionellen Antrag der Fraktionen DIE LINKE und Bündnis 90/Die Grünen an den Bauausschuss überwiesen und eine anschließende erneute Beratung in der Bürgerschaft beschlossen:

 

Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen,

 

1. ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnbauflächen vorsehen, 30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50% Sozialer Wohnungsbau bei 30% Mietwohnungsanteil beschlossen.

 

2. ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für

Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten möglich ist.

 

3. Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche

Regelungen haben.

 

Der Bericht möge der Bürgerschaft bis zur Märzsitzung 2015 vorliegen.

 

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 16.03.2015 mit dem Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

 

Auszug aus dem Protokoll des Bauausschusses am 16.03.2015:

 

Zu TOP 5.3.3                            Antrag aus der Bürgerschaft vom 26.02.2015 (VO/2015/02439):

                                          Quote für sozialen Wohnungsbau einführen

 

Herr Stüttgen erläutert, dass er diese Prüfung seitens der Verwaltung als wichtig ansehe.

 

Herr Quirder verweist in diesem Zusammenhang auf den durch die SPD und CDU-Fraktionen gestellten Antrag bei „Lübeck 2030“. Eine fixe Festlegung von 30% sei seiner Meinung allerdings nicht zielführend, ggf. könne man dies im Geschoßwohnungsbau erreichen.

 

Herr Stolzenberg möchte die angegebenen 30% auch eher konkretisiert haben.

 

Herr Stüttgen beantragt, dass die einzelnen Punkte einzeln abgestimmt werden.

 

Der Vorsitzende lässt über die einzelnen Punkte der Vorlage abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 1:

Für Punkt 1:                                          3 Stimmen

Gegen Punkt 1:                            10 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den folgenden beantragten Punkt 1 der Vorlage abzulehnen:

„Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob in allen noch nicht rechtsgültigen Bebauungsplänen, die Wohnflächen vorsehen, 30% der Flächen gemäß § 9 Abs. (1) Punkt 7 BauGB für geförderten Wohnungsbau festzusetzen möglich ist, wie schon beim Antrag „Bebauung Falkenstraße“ mit 50% Sozialer Wohnungsbau bei 30% Mietwohnanteil beschlossen.“

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 2:

Für Punkt 2:                                          3 Stimmen

Gegen Punkt 2:                            10 Stimmen

Enthaltungen:                                          1 Stimme

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den folgenden beantragten Punkt 2 der Vorlage abzulehnen:

„Der Bürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob in städtebaulichen Verträgen mit privaten Bauherren eine 30%-Quote für Wohnungsbau mit Mietpreisbindung zu gewährleisten ist.“

 

 

Abstimmungsergebnis zu Punkt 3:

Für Punkt 3:                                          5 Stimmen

Gegen Punkt 3:                            9 Stimmen

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den folgenden beantragten Punkt 3 der Vorlage abzulehnen:

„Der Bürgermeister wird aufgefordert zu berichten, welche Kommunen ähnliche Regelungen haben.“

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich den Antrag abzulehnen.