Vorlage - VO/2015/02401  

Betreff: Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebes Travemünde
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator/in Sven Schindler
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Graf, Manfred
Beratungsfolge:
Senat
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.03.2015 
13. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
10.03.2015 
26. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.03.2015 
14. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2. Änderung der Entgeltordnung
Kalkulation per 31.12.2013
Vergleichende Gegenüberstellung Entgelte

Die als Anlage I beigefügte 2

Beschlussvorschlag

Die als Anlage I beigefügte 2. Änderung der Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde wird beschlosse

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung - keine Bedenken

1.300 Recht - keine rechtlichen Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Kinder und Jugendliche sind nicht betroffen

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Voraussichtliche jährliche Mehreinnahme

Euro 10.000

 

 

Der Kurbetrieb Travemünde betreibt seit dem Jahr 2005 den Wohnmobilparkplatz auf dem Kowitzberg in Travemünde

Begründung

Der Kurbetrieb Travemünde betreibt seit dem Jahr 2005 den Wohnmobilparkplatz auf dem Kowitzberg in Travemünde. Die Entgelte sind seit dem Jahr 2012 nicht erhöht worden.

 

Ein durchgeführtes Benchmarking hat gezeigt, dass der Kurbetrieb mit seinen Entgelten im unteren bis mittleren Bereich der Entgelte anderer Ostseebäder rangiert (eine vergleichende Gegenüberstellung ist als Anlage III beigefügt). Vor dem Hintergrund ständig steigender Nachfrage nach Parkplätzen auf dem Wohnmobilparkplatz Kowitzberg und unter Berücksichtigung der schwierigen finanziellen Situation sowohl des Kurbetriebs als auch der Hansestadt Lübeck wird vorgeschlagen, die Entgelte sowohl in der Haupt- als auch in der Nebensaison um jeweils Euro 1,-- zu erhöhen. Eine weitergehende Erhöhung (+14 % bzw. + 9%) ist zurzeit aus Wettbewerbsgründen nicht möglich. Die Höhe der Entgelte unterliegt aber einer jährlichen Überprüfung. Im Einzelnen erhöhen sich die Entgelte wie folgt:

 

In der Zeit vom                                          Euro (aktuell)                                                                      Euro (neu)

 

01.01.    bis 14.05. und                                          7,--                                                                                    8,--

15.09.  bis 31.12. des Jahres

 

15.05.  bis 14.09. des Jahres                        11,--                                                                                 12,--

 

Anmerkung: Die Entgelte enthalten die Kurabgabe für die 1. Person (Euro 2,80 in der Hauptsaison und Euro 1,40 in der Nebensaison)                                                                               

 

Zur Steigerung der Abgabenehrlichkeit wird die Entgeltordnung um eine Regelung über die Zahlung eines erhöhten Parkentgeltes ergänzt. Dieses soll von Personen erhoben werden, die den Wohnmobilparkplatz nutzen, ohne einen Parkschein gelöst zu haben. Zurzeit besteht kein Anreiz, einen Parkschein zu lösen, da das bei einer Kontrolle nachzuentrichtende Entgelt dem regulären Parkentgelt entspricht. Im Kalenderjahr 2013 hat der Kurbetrieb im Rahmen seiner Kontrollen 242 parkende Fahrzeuge ohne Parkschein festgestellt. Neben der Steigerung der Abgabenehrlichkeit trägt das erhöhte Parkentgelt zur Deckung der dem Kurbetrieb durch die Kontrollen entstehenden Kosten bei (Personalkosten, Fahrzeugkosten, Versicherung etc.).

I

Anlagen

I              2. Änderung der Entgeltordnung für den Wohnmobilparkplatz des Kurbetriebs Travemünde

II              Kalkulation

III              Vergleichende Gegenüberstellung mit Entgelten anderer Orte

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2. Änderung der Entgeltordnung (189 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Kalkulation per 31.12.2013 (99 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Vergleichende Gegenüberstellung Entgelte (100 KB)