Vorlage - VO/2015/02322  

Betreff: Erhebung einer Tourismusabgabe
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.220 - Steuern Bearbeiter/-in: Krawetzke, Annabell
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" zur Vorberatung
09.02.2015 
12. Sitzung des Wirtschaftsausschusses und Ausschuss für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)" unverändert beschlossen   
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.02.2015 
25. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.02.2015 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Finanzielle Ausw. Haush
Projektauftrag
Ressourcen
Ablauf
Zeitplan

1

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Hansestadt Lübeck wird eine Tourismusabgabe gemäß § 10 Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein erheben.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Vorarbeiten zu leisten und im Rahmen dessen insbesondere alle notwendigen Auskünfte, die für die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen erforderlich sind, einzuholen und der Bürgerschaft eine Satzung zur Erhebung der Tourismusabgabe zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.300 – Recht

1.201 – Haushalt und Steuerung

1.010 – Fachbereichscontrolling 1

2.020 – Fachbereichscontrolling 2

3.030 – Fachbereichscontrolling 3

4.040 – Fachbereichscontrolling 4

5.060 – Fachbereichscontrolling 5

 

 

 

 

keine rechtlichen Bedenken

keine Bedenken

keine Bedenken

keine Bedenken

keine Bedenken

keine Bedenken

keine Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja (Anlage 1)

 

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in der Sitzung am 26

Begründung

Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck hat in der Sitzung am 26.01.2012 unter TO-Punkt 4.5, Drs.Nr. 502 folgendes beschlossen:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, Gespräche mit dem Land Schleswig-Holstein aufzunehmen, um das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG) zu ändern. Ziel der Gespräche soll sein, die Erhebung der Fremdenverkehrsabgabe im gesamten Lübecker Stadtgebiet zu ermöglichen. Der Bürgerschaft ist fortlaufend zu berichten.

 

Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat am 18.06.2014 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschlossen, die am 01.08.2014 in Kraft getreten ist und es den Kommunen ermöglicht, sich als Tourismusort anerkennen zu lassen, um auf dieser Basis eine Tourismusabgabe gemäß § 10 KAG zu erheben. Durch die Tourismusabgabe können die Kosten der Tourismuswerbung sowie ein Teil der Aufwendungen für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu kulturellen und touristischen Zwecken bereitgestellten Einrichtungen auf die Personen und Personenvereinigungen umgelegt werden, denen durch den Tourismus wirtschaftliche Vorteile erwachsen.

 

Als Tourismusort anerkennen lassen, können sich Gemeinden, die nach § 4a der Landesverordnung über die Anerkennung als Kurort, Erholungsort oder Tourismusort (KurortVO) folgende Voraussetzungen erfüllen:

 

  • eine landschaftlich bevorzugte Lage
  • Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen (Museen, Theater etc.)
  • internationale Veranstaltungen
  • sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung
  • geeignete Angebote für die Naherholung (Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, vielfältiges gastronomisches Angebot)
  • erhebliches Gäste- und Tourismusaufkommen, welches mit den vorgenannten Punkten korrespondiert
  • Festlegungen zu Tourismus und Erholung sind in den Raumordnungsplänen zu berücksichtigen
  • Erfüllung der Hygieneanforderungen nach § 10 des Gesundheitsdienst-Gesetzes, insbes. sind Toiletten in ausreichender Anzahl und in hygienisch einwandfreien Zustand vorzuhalten
  • eine zentrale Auskunftsstelle zu Unterkunftsmöglichkeiten, Einrichtungen und Veranstaltungen

 

Mit Datum vom 08.12.2014 hat der Bürgermeister einen entsprechenden Projektauftrag zur Einführung einer Tourismusabgabe unterzeichnet. Der Projektauftrag nebst Zeitplan ist dieser Vorlage als Anlage 2 – 5 beigefügt. Das zur Durchführung des Projektes benötigte Budget ist in der Anlage 1 – Finanzielle Auswirkungen dargestellt. Während der Einführungsphase stehen diesen Aufwendungen keine Erträge gegenüber. Den Aufwendungen werden erst ab Inkrafttreten der Satzung Mehrerträge aus dem Abgabenaufkommen gegenüberstehen.

 

Die Kick-Off-Veranstaltung hat zwischenzeitlich am 14.01.2015 unter Beteiligung der Fachbereiche 1 bis 5 und der Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) zum Projekt stattgefunden und es wurden die nächsten unmittelbaren Schritte abgestimmt.

Hier sind insbesondere die Vorarbeiten im Rahmen des Anerkennungsverfahrens als Tourismusort und die Ermittlung der abgabefähigen Aufwendungen zu benennen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2015 erfolgen die Ermittlung der Abgabenpflichtigen und die Abfrage der Umsätze 2015.

 

Gemäß § 10 KAG können Auskünfte zur Ermittlung der Bemessungsgrundlagen vor Erlass der Satzung nur eingeholt werden, sofern ein Beschluss der Bürgerschaft hierzu vorliegt. Aus diesem Grunde ist der Beschluss zu Punkt 1 erforderlich.

 

 

Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen

Anlagen

Anlage 1 – finanzielle Auswirkungen

Anlage 2 – Projektauftrag

Anlage 3 – Ressourcen

Anlage 4 – Ablauf

Anlage 5 – Zeitplan

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Finanzielle Ausw. Haush (60 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Projektauftrag (207 KB)    
Anlage 4 3 öffentlich Ressourcen (251 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Ablauf (223 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Zeitplan (85 KB)