Vorlage - VO/2015/02309  

Betreff: 12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck
11. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Bernd Saxe
Federführend:1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen Bearbeiter/-in: Schröter, Hildegund
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Hauptausschuss zur Vorberatung
24.02.2015 
25. Sitzung des Hauptausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.02.2015 
13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck 2013 - 2018 unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2015_12.ÄndVerwGebS
2015_11.ÄndEngteltO
2015_12.VerwGebS_SYNOPSE
2015_11.ÄndE0_SYNOPSE

Die als Anlage 1 beigefügte 12

Beschlussvorschlag

Die als Anlage 1 beigefügte 12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die als Anlage 2 beigefügte 11. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck werden beschlossen.

 

 

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Verfahren

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Alle Bereiche der Hansestadt Lübeck. Änderungen, Anregungen und Hinweise sind in die Vorlage eingearbeitet.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  Gemeindeordnung

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

X

Ja. Größenordnungen sind im Einzelnen nicht festlegbar (s. Begründung)

 

Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-

Begründung

 

Die Bürgerschaft hat im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses die Verwaltung aufge-

fordert, die Gebühren- und Entgelttarife regelmäßig, d.h. jährlich auf ihren Kostendeckungs-

grad zu überprüfen.

Die Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck und die Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck wurden zuletzt mit Datum vom 28.02.2014 geändert. Für einige Bereiche hat sich die Notwendigkeit einer Anpassung ergeben. Die Änderungen sind in die 12. Satzung zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung und in die 11. Änderung der Allgemeinen Entgeltordnung für besondere Leistungen eingearbeitet und werden nachstehend näher erläutert.

 

Verwaltungsgebührensatzung

 

Teil I (Bereichsspezifische Gebühren)

 

Soziale Sicherung/Öffentliche Rechtsauskunft- und

Vergleichsstelle ÖRA)

Zu Ziff. 7.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Gesundheitsamt

Zu Ziff. 11.5. und11.6.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Kurbetrieb Travemünde

Zu Ziff. 15.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Entsorgungsbetriebe

Zu Ziff. 19.5.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Zu Ziff. 20. alt

Durch die Zustimmung der Bürgerschaft in ihrer Sitzung am 27.11.2014 zur neuen Straßenreinigungs- und Straßenreinigungsgebührensatzung entfällt der bisherige Gebührentatbestand „Zustimmung zur Übernahme der öffentlich-rechtlichen Reinigungspflicht durch Dritte“

 

Zu Ziff. 20. neu

Die Schaffung eines neuen Gebührentatbestandes wurde erforderlich.

Gem.  § 9 der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 22.03.2014 (in Kraft 01.04.2013) bemisst sich die Niederschlagswassergebühr nach der Größe der in die öffentlichen Entwässerungsanlagen direkt oder indirekt einleitenden bebauten, überbauten und befestigten (voll- und teilversiegelten) Grundstücksfläche in Quadratmetern. Gebührenrelevante Änderungen an den Flächen oder Anlagen haben die Grundstückseigentümer/-innen unverzüglich anzuzeigen. Die Hansestadt Lübeck ist nach § 17 der Entwässerungssatzung berechtigt im Niederschlagswasserbereich bei fehlender Mitwirkung der Gebührenpflichtigen oder der Erteilung falscher Auskünfte eigene Ermittlungen zur Feststellung der gebührenpflichtigen Flächen durchzuführen. Die dafür entstehenden Kosten haben nach der Satzungsregelung die Gebührenpflichtigen zu tragen.

 

Zu Ziff. 21. und 22.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Stadtplanung

Zu alt 26. streichen

Der Bereich Stadtplanung beabsichtigt, die Bebauungspläne als pdf-Dateien im Internet kostenfrei  zur Verfügung zu stellen. Damit wird dieser Gebührenstatbestand nicht mehr benötigt.

 

Stadtgrün und Verkehr

Zu Ziff. 30.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Zu Ziff. 31.

Durch Aufgabenumstrukturierung und neu ermittelte Stundensätze wurde eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad erforderlich. Die Gebühr für einen Ortstermin wird jetzt separat abgerechnet.

 

Zu Ziff. 32.

Dieser Gebührentatbestand wird im Bereich Stadtgrün und Verkehr bereits angewendet und wird hiermit in die Verwaltungsgebührensatzung aufgenommen. Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad erfolgte.

 

Teil II

Allgemeine Gebühren für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist

 

Zu Ziff. 38. b)

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Entgeltordnung

 

Logistik, Statistik und Wahlen

Zu Ziff. 1. streichen

Das bisher erforderliche Genehmigungsverfahren soll künftig entfallen. Es soll ein modifiziertes Stadtwappen entwickelt werden, dass jedermann zur freien Nutzung zur Verfügung gestellt wird. Dieser Entgelttatbestand wird nicht mehr benötigt.

 

Gesundheitsamt

Zu Ziff. 6. und 7.

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

Archiv

Zu 15.

Dieses Dienstleistungsangebot ist für die Archivbenutzer neu. Sie können Fundstellenübersichten und digitalisierte Unterlagen an Recherchearbeitsplätzen im Lesesaal des Archivs

selbst ausdrucken.

 

Zu alt Ziff. 16. streichen

Siegelabgüsse werden aufgrund der hohen Kosten nicht mehr durch  die Restaurierungswerkstatt gefertigt. Dieser Entgelttatbestand wird nicht mehr benötigt.

 

Zu Ziff. 17. a)

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

 

Zu Ziff. 17. c)

Der Entgelttatbestand ist ein neues Angebot zur Möglichkeit der Veröffentlichung von

Archivalien.

 

Zu Ziff. 21. und 22.

Dieser Entgelttatbestand wird im Bereich Stadtgrün und Verkehr bereits angewendet und wird hiermit in die Entgeltordnung für besondere Leistungen aufgenommen. Eine Anpassung an den Kostendeckungsgrad erfolgte.

 

 

Teil II

Allgemeine Entgelte für alle Bereiche sofern in Teil I nichts anderes bestimmt ist

 

Zu Ziff. 23. b)

Eine Anpassung im Hinblick auf den Kostendeckungsgrad wurde erforderlich.

 

 

In den Anlagen 3 und 4 sind die Veränderungen (neu/alt/%) in der Verwaltungsgebühren-

satzung und der Entgeltordnung gegenübergestellt (Synopse).

 

 

 

Anlage 1 – 12

Anlagen

Anlage 1 – 12.ÄndVerw.GebS

Anlage 2 – 11.ÄndEO

Anlage 3 – 12.VerwGebS_Synopse

Anlage 4 – 11.ÄndEO_Synopse

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 2015_12.ÄndVerwGebS (58 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 2015_11.ÄndEngteltO (53 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 2015_12.VerwGebS_SYNOPSE (74 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 2015_11.ÄndE0_SYNOPSE (70 KB)    
Stammbaum:
VO/2015/02309   12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck 11. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck   1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen   Beschlussvorlage öffentlich
VO/2015/02442   Antrag zu VO/2015/02309 12. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Hansestadt Lübeck 11. Änderung der Entgeltordnung für besondere Leistungen der Hansestadt Lübeck   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE   Antrag der LINKE-Fraktion