Auszug - Weiterentwicklung der Organisation des Jugendamtes  

21. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 5.2
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 04.12.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2025/14592 Weiterentwicklung der Organisation des Jugendamtes
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Wagner, Aiko
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Frau Senatorin Frank informiert darüber, dass 2024 sowohl der Jugendhilfeausschuss als auch die Mitarbeitenden über die Einleitung eines Prüfprozesses zur Organisation des Jugendamtes unterrichtet wurden. Sie betont, dass im Rahmen dieses Prozesses bestehende Skepsis ernst genommen und berücksichtigt werde. Ziel bleibe es, die Belange von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Mittelpunkt zu stellen.

 

Frau Funke (gfa | public) berichtet über den im Frühjahr 2025 gestarteten und im Dezember 2025 abgeschlossenen Prozesses zur Prüfung der Organisation des Jugendamtes. Die Ergebnisse werden anhand einer Präsentation vorgestellt, die der Niederschrift beigefügt ist.

 

Der Vorsitzende dankt Frau Funke und verweist auf zahlreiche Gespräche im Vorfeld der Sitzung. Er schlägt vor, den Bericht zunächst als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen.

 

Die Jugendvertreterin Frau Lilitakis fragt nach der Jugendbeteiligung in diesem Prozess. Sie sei der Ansicht, dass es gemäß § 47f Gemeindeordnung (GO) ein Beteiligungsverfahren geben solle.

 

AM Herr Kerlin hat zu dem Bericht Fragen und schlägt vor, den Bericht zu vertagen.

 

AM Frau Schulte-Ostermann schließt sich den vorherigen Redner:innen an. Sie informiert darüber, dass sie erfahren habe, dass Schulleitungen und die Schulsozialarbeit nicht einbezogen wurden. Sie möchte, dass Herrn Gädeke (Schulleiter der Emanuel-Geibel-Schule), Herrn Rother (Schulleiter der Thomas-Mann-Schule), Frau Glomba (Personalrat FB4) und Frau Freyher (Schulsozialarbeit) das Rederecht erteilt werde. Die genannten Personen sollen darlegen, wie sie die Vorschläge zur Umorganisation wahrnehmen.

 

Frau Senatorin Frank kündigt eine rechtliche Prüfung zur Kinder- und Jugendbeteiligung an und weist darauf hin, dass die Organisationshoheit gem. Gemeindeordnung beim Bürgermeister liege. Gleichwohl sei die Einbindung relevanter Stakeholder im weiteren Prozess vorgesehen. Sie stellt klar, dass eine Vertagung oder Zurückweisung des Berichts keinen Einfluss auf den Fortgang des Verwaltungsprozesses habe, dies auch um eine zu lange „Hängepartie“ für die Mitarbeitenden zu vermeiden.

 

Vertreter:innen der Schulen, Schulsozialarbeit sowie des Personalrats erhalten Rederecht. Dabei werden insbesondere Bedenken hinsichtlich der Eingriffe in bewährte Schulstrukturen, der Außendarstellung („Jugendamt“), offene Fragen zum Bildungsfonds sowie eine aus Sicht der Beteiligten notwendige Einbindung geäußert. Zugleich wird die gute Zusammenarbeit mit den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) hervorgehoben.

 

Seitens einzelner Ausschussmitglieder wird die Zusammenlegung von Jugendhilfe und Jugendarbeit als Chance bewertet, um die Zukunftsfähigkeit des Jugendamtes zu stärken. Andere sprechen sich für eine Vertagung aus, um offene Fragen, insbesondere zur Beteiligung und zu strukturellen Auswirkungen, zunächst zu klären.

 

Frau Funke erläutert ergänzend, dass im Bereich der Leitungsstrukturen sowie bei zentralen Verwaltungsaufgaben Veränderungen vorgesehen seien, die sich auf der operativen Ebene nur mittelbar auswirkten. Die Verwaltung ergänzt, dass beginnend im Januar 2026 Workshops durchgeführt werden, in denen Entwürfe für die weitere Umsetzung erarbeitet und Beteiligungsformate entwickelt werden.

 

AM Zimmermann beantragt eine Unterbrechung von fünf Minuten.

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung geht es um 17:45 Uhr weiter und der Vorsitzende unterbreitet folgenden Vorschlag:

Der Bericht wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Die angesprochenen Fragestellungen werden in den nächsten Sitzungen erneut aufgerufen; die Verwaltung berichtet jeweils über den aktuellen Sachstand und die erarbeiteten Informationen.

 

Anschließend lässt der Vorsitzende über die Kenntnisnahme des Berichts als Zwischenbericht abstimmen.

 


 


Beschluss:

 

Die Hansestadt Lübeck ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach § 79a SGB VIII verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität der Aufgabenbereiche regelmäßig zu überprüfen und weiterzuentwickeln. In Anschluss an den Bericht VO/2024/13398 wurde eine extern begleitete Prüfung der Aufbauorganisation der Verwaltung des Jugendamtes der Hansestadt Lübeck durchgeführt. In die Prüfung einbezogen wurden Aufgaben für junge Menschen nach SGB IX, welche gemäß Kinder- und Jugendstärkungsgesetz bis 2028 in das SGB VIII überführt werden sollen und bereits im FB 4 wahrgenommen werden.

 

Der vorliegende Bericht bildet den Abschluss der Prüfung der Aufbauorganisation der Lübecker Jugendhilfe. Es werden die zentralen Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen dargestellt.



 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss hat den Bericht als Zwischenbericht einstimmig zur Kenntnis genommen.
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Organisation Jugendamt (2056 KB)