AM Frau Schulte-Ostermann bedankt sich für die Antwort unter TOP 4.1.1 bei der Verwaltung. Sie finde es gut, dass die Offenheit für das Thema Benachteiligung von Kindern mit Behinderung bestehe.
Für sie sei es jedoch nicht nachvollziehbar, warum am jetzigen Verfahren, wodurch Kinder mit Behinderung und Ihre Familien benachteiligt werde, festgehalten werde und nur eine zukünftige Gesetzesänderung, die Chancen biete, dass sich hierbei etwas ändern würde. Auch ist ihr die Einzelfallprüfung nicht ausreichend.
Wenn diskriminierendes Verwaltungshandeln, welches durch Gesetze zustande komme, gesehen würde, müsse dieses abgestellt werden. Es bestehe ein Ermessensspielraum und es müsse geschaut werden, wie das Verwaltungshandeln unter den geltenden Gesetzen angepasst werden könne, um Nachteile zu beheben.
AM Frau Schulte-Ostermann führt das Prozedere für die Beantragung und Bearbeitung aus. Sie bittet um Auskunft wann mit einer Beantwortung ihrer ergänzenden Anfrage gerechnet werden könne.
Frau Frenz erklärt, dass die Verwaltung die Anfrage so schnell wie möglich beantworten werde. Sie weist die Äußerung zum diskriminierenden Verwaltungshandlung zurück.
AM Frau Schulte-Ostermann verweist auf den Beirat für Menschen mit Behinderung Herrn Rösch, und bittet, dass dieser etwas zu diesem Thema sagen möge.
Der Vorsitzende Herr Puhle bittet Herrn Rösch sich dem Ausschuss vorzustellen.
Herr Rösch stellt sich vor und teilt mit, dass er als Mitglied des Beirates für Menschen mit Behinderung da sei. Auch er bedankt sich bei der Verwaltung für die Antwort auf die Anfrage, mit der der Beirat nicht einverstanden sei. Für ein besseres Verständnis stellt Herr Rösch zwei Fragen zur Antwort. Zunächst fragt er, ob sich alles auf die Formulierung im Kooperationsvertrag Ganztag bezieht und zitiert daraus. Im Anschluss bezieht er sich auf die Antwort der Verwaltung. Seine zweite Frage bezieht sich auf die Einzelfallprüfung, die er bittet nochmal zu beantworten, um eventuell weitere Ausführungen machen zu können.
Frau Senatorin Frank führt dazu aus, dass die Ganztagsbetreuung an Grundschulen noch eine freiwillige Leistung der Kommune sei, welches sich ab dem 01.08.2026 für aufwachsende Jahrgänge ändern werde. Die Hansestadt Lübeck hat sich jedoch dazu entschieden, alle Schulkinder zu versorgen.
Sowohl in der bundespolitischen Debatte in Verbindung mit der geltenden Gesetzgebung (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG) und Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)) ist man bestrebt, das Thema Inklusion im Ganztag an Schule zu regeln. Verwaltung bleibe an geltendes Recht gebunden und die Bundesgesetze sind umzusetzen.
AM Frau Schulte-Ostermann verwundert es, dass in der Antwort auf die Versicherungsgründe eingegang werde. Sie zitiert Textpassagen aus einer Petition von 2018, die öffentlich zugänglich ist.
Der Vorsitzende Herr Puhle nimmt dazu Stellung und erklärt, dass Gesetzesänderungen auf Bundesebene vorgenommen werden müssen sowie was sich von 2018 bis heute geändert habe. Zum einen ist der Rechtsanspruch ins SGB VIII aufgenommen worden, so dass der der Jugendhilfeausschuss dafür zuständig sei.
Frau Senatorin Frank informiert darüber, dass die Gremien sie, auf Basis einer freiwilligen Leistung, bitten kann, eine Lösung zu entwickeln und diese dann aber mit finanziellen Mitteln zu hinterlegen
Frau Benecke-Benbouabdella berichtet von persönlichen Erfahrungen mit Ihrem Sohn, der eine Beeinträchtigung hat. Sie nimmt Bezug auf die Antragstellungen, die vor den Ferien immer wieder neu eingereicht werden müssen.
Herr Rösch erklärt aus Sicht des Beirates für Menschen mit Behinderung, dass der Schaden bei den Eltern liege. Diese sehen die Ursache aber nicht beim Bundes- oder Landesrecht, sondern beim ablehnenden Bescheid der Verwaltung. Er wünscht sich, dass sich die Kommune für die Eltern einsetzt und gegen das Bundes- und Landesrecht stellt. Jetzt haben die Eltern, nur die Möglichkeit zu klagen.
Frau Senatorin Frank berichtet, dass sie in der Vergangenheit auf Landesebene Reformen im SGB VIII mitgestaltet hat. Letzend Endes ist daraus dann das Kinder- und Jugendschutzgesetz (KJSG) 2021 entstanden. Weiter berichtet sie über die Lösung alle Kinder ins SGB VIII aufzunehmen und die Inklusion einheitlich umzusetzen. Die Argumente, die im Ausschuss vorgebraucht werden, sind alle dort eingebracht worden.
Sie teilt mit, dass 2028 das IKJHG in Kraft treten soll. Die Verhandlungen hierzu laufen bereits sehr lange.
AM Frau Schulte-Ostermann stellt eine ergänzende mündliche Anfrage, um von der Verwaltung die Ressourcen benannt zu bekommen.
"Ich bitte um Auskunft, welche Kosten für die Kommune entstehen würden, wenn die betreffende Maßnahme als freiwillige Leistung übernommen wird. Nach meiner Einschätzung betrifft dies nur einen begrenzten Teil der Schulkinder, sodass auf Grundlage der aktuellen Aktenlage relativ schnell ermittelt werden kann, wie viele Fälle tatsächlich anspruchsberechtigt sind. Für die politischen Entscheidungen ist es wichtig zu wissen, über welche Gesamtsumme wir dabei sprechen.
In diesem Zusammenhang bitte ich zudem um Informationen dazu, wie viele Arbeitsstunden die Verwaltungsmitarbeitenden für die Bearbeitung der entsprechenden Anträge – insbesondere wenn diese vor jeder Ferienzeit neu zu stellen sind – aufbringen müssen. Auch diese Verwaltungsaufwände sind mit Kosten verbunden.
Wir benötigen diese Angaben, um einschätzen zu können, ob eine Übernahme der Kosten durch die Kommune anstelle einer Erstattung durch das Land für die Verwaltung ein Nullsummen-Effekt wäre, also ob die Kommune zwar finanzielle Mittel bereitstellt, gleichzeitig aber Verwaltungskapazitäten in entsprechendem Umfang einspart.
Alternativ könnte es sein, dass bei Übernahme als freiwillige Leistung Mittel übrig bleiben, die im Gesamthaushalt der Hansestadt aufgefangen werden könnten. In beiden Fällen wäre zu prüfen, ob dadurch der bislang bestehende benachteiligende Zugang für betroffene Kinder zuverlässig beseitigt werden kann."
Der Vorsitzende Herr Puhle fragt nach, ob die Anfrage schriftlich nachgereicht werde. AM Frau Schulte-Ostermann bejaht dieses und bezieht sich auf die Tonbandaufzeichnung der Sitzung.
Frau Frenz gibt zu bedenken, dass die Anzahl der nichtgestellten Anträge nicht bekannt ist.