Auszug - Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Projekt GreenKayak  

39. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.1.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 23.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 21:37 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2025/14336-01 Antwort auf die Anfrage des AM Thorsten Fürter (FDP) zum Projekt GreenKayak
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2025/14336
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Witt, Finn Hendrik
 
Wortprotokoll

AM Fürther merkt an, dass Frage 2 seiner Anfrage nicht richtig verstanden worden sei. Er fragt nach der Grundlage auf der die Kosten gezahlt werden würden und ob eine vertragliche Verpflichtung eingegangen worden sei oder ob es sich um einen einmaligen Zuwendungsbescheid gehandelt habe und es eine Verlängerungsklausel geben würde.

 

Senatorin Hagen und Senator Hinsen sagen zu, die Antwort dem Protokoll beizufügen.

 

                                                        Der Hauptausschuss nimmt die Antwort zur Kenntnis.

 

 

 

Nachtrag zur Niederschrift

 

Nach erfolgter Beantwortung wurde die Frage 2 auf der 39. Sitzung des HA vom 23.09.2025 noch einmal konkretisiert:

 

AM Fürther merkt an, dass Frage 2 seiner Anfrage nicht richtig verstanden worden sei. Er fragt nach der Grundlage auf der die Kosten gezahlt werden würden und ob eine vertragliche Verpflichtung eingegangen worden sei oder ob es sich um einen einmaligen Zuwendungsbescheid gehandelt habe und es eine Verlängerungsklausel geben würde.

 

Hierzu wird im Folgenden explizit geantwortet:

 

Zu 2)

Sowohl die Entsorgungsbetriebe Lübeck als auch die Lübeck Port Authority haben eigene Kooperationsverträge mit der Organisation GreenKayak geschlossen. Auf dessen Grundlage entstehen folglich Kosten, die zunächst einmalig für die Dauer von zwei Jahren zu zahlen sind. Eine Verlängerung ist durch das Schließen eines neuen Vertrages grundsätzlich möglich. Folgever-träge führen entsprechend des Geschäftsmodells zu weiteren Kosten. Im Jahr 2026 wird evaluiert, ob eine Verlängerung angestrebt wird.

 

 

Sowohl die EBL als auch die LPA tragen jeweils Kosten in Höhe von rund 7.200 €, für je zwei Greenkajaks für die Dauer von zwei Jahren. Insgesamt also rund 14.400 €. Hinzu kommen für die LPA Kosten Entsorgungskosten in Höhe von rund 50 € pro Monat für die Dauer der gepaddelten Saison.

 

Grundlage dafür ist das Verbesserungsgebot und Verschlechterungsverbot der Gewässer nach WRRL (§27 WHG), die Gewässerunterhaltungspflicht als Eigentümer (§40 WHG i.V.m. §32 WHG) sowie die Abfallbeseitigungspflicht als Eigentümer. Darüber hinaus zahlt es begleitend auf den Beschluss zur Nachhaltigkeit der Hansestadt Lübeck (VO/2019/08415), dem Masterplan Klimaschutz (VO/2023/11957) und den Klimanotstandsbeschluss (VO/2019/07738) ein.