Auszug - Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel/Holstentorplatz - Satzungsbeschluss   

37. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.3
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 15.09.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:09 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14331 Bebauungsplan 01.70.00 - Wallhalbinsel/Holstentorplatz - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Witt, Melanie
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis


Der Vorsitzende fragt, ob es problematisch sei, die Fassung des Satzungsbeschlusses aufzuschieben, bis die Planung der Musikhochschule vorliege.

Frau Belchhaus berichtet, dass dieses Verfahren im Herbst 2024 in die Öffentlichkeitsbeteiligung gegeben worden sei, als die Musikhochschule die Liegenschaft noch nicht erworben hatte, und somit kein Anlass für sie bestand, etwaige Belange einzubringen. Sofern bauliche Vorhaben der Musikhochschule Änderungen des Bebauungsplanentwurfs erfordern, müsse entweder nach Beschluss der Satzung ein neuer Auslegungsbeschluss zur Änderung des B-Plans gefasst werden oder bei weiterer Vertagung der Satzungsbeschlussvorlage zu gegebener Zeit ein erneuter Auslegungsbeschluss vorgelegt werden. Vom Verwaltungsaufwand würde sich kein Unterschied dadurch ergeben, den Satzungsbeschluss jetzt zu fassen und je nach Erfordernis mit einem Auslegungsbeschluss neu zu beginnen oder zu gegebener Zeit einen erneuten Auslegungsbeschluss zu fassen. Mit dem Satzungsbeschluss könne ein Schlussstrich unter das bisherige Verfahren mit Billigung der Abwägung gezogen werden.

 

AM Pluschkell erkundigt sich, ob das Land ihre Vorhabengenehmigung über ein Zustimmungsverfahren regle.

Frau Belchhaus entgegnet, dass dies geprüft werden müsse, ob das Land hier auf diese Weise vorgehen könnte, wie etwa bei Vorhaben des UKSH.

Der Vorsitzende merkt an, dass es auch ein paar andere Verfahren gebe, die länger brauchen würden.

Frau Belchhaus erwidert, dass keines dieser Verfahren zum Satzungsbeschluss vorliegen würden.

 

Der Vorsitzende fragt, ob es problematisch wäre, das Thema erst im Dezember zu behandeln.

 

AM Prieur sagt, dass es keinen Sinn ergebe etwas festzulegen, nur um es dann in jeder Kleinigkeit erneut aufzuarbeiten. In diesem Falle solle eher ein erneuter Auslegungsbeschluss gefasst werden. Er würde dennoch die Vertagung vorschlagen und die Musikhochschule einladen wollen, um die Planung vorzustellen.

 

Senatorin Hagen schlägt vor, zu beschließen, dass der Bebauungsplan nicht zu Ende gebracht werden soll, wenn die Politik dieser Auffassung sei. Die Verwaltung könne nicht von sich aus sagen, dass sie das Verfahren nicht weiter vorantreiben wolle.

 

Der Vorsitzende sagt, dass der B-Plan beschlossen werden, aber die Planung der Musikhochschule integriert werden solle. Er fragt, wie lange man das Verfahren vertagen könne.

Frau Belchhaus antwortet, dass eine Vertagung über ein halbes Jahr unproblematisch sei, aber das Verfahren nicht über Jahre und Monate offen bleiben könne.

 

AM Prieur konstatiert, dass sich alles ändern lasse, sofern der Satzungsbeschluss nicht gefasst worden sei und der Aufwand ohnehin entstehen würde.

 

Der Vorsitzende beantragt, den TOP in die Sitzung des Bauausschusses im Januar 2026 zu vertagen.

 

AM Kohlfaerber möchte wissen, ob die Musikhochschule an dem Planverfahren teilgenommen habe, da ansonsten man sich bei dieser erkundigen könne, ob der B-Plan für diese in Ordnung sei.

 

Der Vorsitzende lässt über seinen Vertagungsantrag abstimmen.

Für die Vertagung:  15 Stimmen

Der Bauausschuss stimmt der Vertagung einstimmig zu.

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

X

Ohne Votum