Auszug - Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks   

36. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.9
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 21.07.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:09 - 19:25 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/14427 Grundüberholung von Kinderspielplätzen - Aufhebung des Sperrvermerks
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Samine, André
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


AM Luetkens begründet seinen Änderungsantrag unter TOP 3.9.1.

 

AM Mählenhoff weist auf ihre Anfrage zur Anzahl der inklusiven Spielplätze hin.

Frau Schölkopf führt aus, dass sie die genaue Anzahl der inklusiven Spielplätze aktuell nicht benennen könne, aber bei jeder Planung eines neuen Spielplatzes der Inklusionsgedanke mitgedacht werde. Im vorliegenden Antrag gehe es aber nicht um neue Spielplätze, sondern um Spielplätze, bei denen einzelne Geräte nachgeliefert werden müssten. Nichtsdestotrotz seien die Geräte auch für Kinder mit Behinderungen, abseits der Kinder, die im Rollstuhl sitzen würden, benutzbar. Bei einer Generalüberholung eines Spielplatzes werde das Konzept auch inklusiv erstellt und würde auch im Bauausschuss vorgestellt werden.

 

Frau Schellbach verliest ein Statement des Beirats für Menschen mit Behinderungen. Sie plädiert dafür, barrierefreie Geräte anzuschaffen.

 

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Verwaltung bereits ausgeführt habe, dass auf die Beschaffung barrierefreier Geräte geachtet werde.

 

Frau Schölkopf ergänzt, dass die in der Vorlage genannten Karusselle von vielen Kindern genutzt werden könnten, sofern sie nicht im Rollstuhl sitzen würden. Es könne nur aktuell nicht gewährleistet werden, dass diese Geräte für alle zugänglich seien.

 

Der Vorsitzende fragt Frau Schölkopf, ob der Antrag unter TOP 3.1.1 bereits gängiges Verwaltungshandeln sei.

Frau Schölkopf bejaht dies.

Der Vorsitzende bittet darum, diese Aussage ins Protokoll aufzunehmen. Aus seiner Sicht habe sich der Antrag damit erledigt.

Senatorin Hagen sagt dies zu.

 

AM Luetkens zieht seinen Antrag zurück.

 

Der Vorsitzende lässt über die Beschlussvorlage unter TOP 3.1 abstimmen.

 

AM Mählenhoff bittet nochmals um Beantwortung ihrer Anfrage. Außerdem sollten die Spielplätze im Internet aufgeführt werden, da es für Eltern teils schwer zu überprüfen sei, wo sie ihre Kinder spielen lassen könnten.

Senatorin Hagen sagt zu, dies zu überprüfen.

 

Frau Schellbach weist darauf hin, dass bewegungseingeschränkte Kinder sich auf den Sandflächen auf den Lübecker Spielplätzen nicht bewegen könnten.

 

 


Beschluss:


Der auf dem Produktsachkonto 551001 501 7852000 Kinderspielplätze bestehende Sperrvermerk gem. § 12 Abs. 2 GemHVO-Doppik wird aufgehoben.

Die Haushaltsmittel für das Jahr 2025 in Höhe von 831.000,00 EUR werden freigegeben.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.