Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Bürgerschaft begrüßt die Errichtung einer institutionalisierten Kinder- und Jugendbeteiligung in Form eines Jugendbeirates. Der vorliegende Bericht wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister ergänzt den Bericht spätestens bis zur Einladungsfrist der Haushaltssitzung des Jugendhilfeausschusses am 02.10.2025. Hierbei sind folgende Punkte aufzunehmen:
1. Ab dem Jahr 2026 findet im ersten Halbjahr eines jeden Jahres eine Kinder- und Jugendversammlung, beispielsweise in der MuK, statt.
2. Im Rahmen dieser Versammlung findet die Wahl eines Jugendbeirates statt. Hierzu erarbeitet der Bürgermeister eine Altersgruppe (z.B. 10 – 18 Jahre) und einen Wahlmodus.
3. In der Planung, Vorbereitung und Durchführung sind die Träger/Institutionen/Projekte, die sich mit dem Thema Beteiligung befassen einzubinden (Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung der HL, Lübecker Jugendring, Demokratie leben, Schüler helfen Leben/Same, SSP).
4. Einrichtungen/Institutionen/Verbände insbesondere der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, der HzE, der Jugendverbandsarbeit, der Sportjugend sind in die Versammlung einzubinden.
5. Der neugewählte Jugendbeirat benennt die jeweiligen Personen für den beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss.
6. Der Jugendbeirat und die Vertretung im Jugendhilfeausschuss werden durch die Bürgerschaft bestätigt/legitimiert.
7. Der Bürgermeister erarbeitet eine Geschäftsordnung und prüft
a) ob es rechtlich möglich ist in jedem Ausschuss und in der Bürgerschaft Antrags- und Rederecht für den Jugendbeirat umzusetzen und auf welcher Ebene hierzu ggf. Anpassungen in Gemeindeordnung, Hauptsatzung, o.ä. vorzunehmen sind.
b) ob es möglich ist ein Antragsrecht für den Jugendbeirat im Jugendhilfeausschuss umzusetzen und auf welcher Ebene hierzu ggf. Anpassungen in Gemeindeordnung, Hauptsatzung, o.ä. vorzunehmen sind.
c) ob es möglich ist, im Ausschuss für Schule und Sport Antrags- und Rederecht für das SSP umzusetzen und auf welcher Ebene hierzu ggf. Anpassungen in Gemeindeordnung, Hauptsatzung, o.ä. vorzunehmen sind.
d) Ob bei bestehenden Budgetverträgen ggf. eine Anpassung zum Thema Beteiligung erfolgen sollte.
8. Sollten die Punkte 7 a-c nicht umzusetzen sein erfolgt in der Bürgerschaft ein „Agreement-Beschluss“ mit folgenden Inhalten:
a) Der Jugendbeirat wird zu den Sitzungen der Ausschüsse der Bürgerschaft sowie zur Bürgerschaftssitzung eingeladen.
b) Das SSP wird zu den Sitzungen des Ausschusses für Schule und Sport sowie die Bürgerschaftssitzung eingeladen.
c) Der/die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses übernimmt mögliche Anträge des Jugendbeirates und setzt diese auf die Tagesordnung der Sitzung.
d) Der/die Vorsitzende des Ausschusses für Schule und Sport übernimmt mögliche Anträge des Jugendbeirates sowie des SSP und setzt diese auf die Tagesordnung der Sitzung. Der Jugendbeirat und das SSP erhalten Rederecht durch den Ausschuss.
e) Zu den Anträgen erhalten Jugendbeirat und/oder SSP Rederecht in der Bürgerschaft.
9. Die Themen der Ausschüsse werden zielgruppengerecht aufgearbeitet und pädagogisch begleitet.
10. Der Jugendbeirat erhält einen Projekthaushalt in Höhe von jährlich 20TE. Hierzu können Kinder und Jugendliche (ggf. mit Unterstützung von Trägern) Anträge stellen.
11. Ein erster „Projektzeitraum Jugendbeirat“ wird für 3 Jahre angesetzt, begleitet und evaluiert. Hierzu ist eine Kostenaufstellung vorzunehmen. Gespräche bzgl. einer möglichen Drittmittelfinanzierung für den Projektzeitraum sind zu führen und ggf. ist eine Antragsstellung vorzubereiten.
12. Insbesondere für die Kinder werden geeignete Beteiligungsformate entwickelt. Hierzu ist eine realistische Zeitschiene zu erstellen.
Der Arbeitskreis „Kinder- und Jugendbeteiligung in Lübeck“ ist im Rahmen der Berichterstellung einzubeziehen.