Der Vorsitzende eröffnet die 16. Sitzung der Bürgerschaft in der Wahlperiode
2023 – 2028 und begrüßt alle Gäste auf der Tribüne, alle Zuschauerinnen und Zuschauer vor den Bildschirmen, am Radio und auf den Tribünen sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Saal, die Mitglieder des Senats und Herrn Bürgermeister Lindenau.
Er führt aus, dass Herr Henseler das BdB heute an der Technik unterstützen.
Der Vorsitzende fährt fort:
„Ich bitte Sie nun, sich zu erheben.
Am 10. Juni 2025 verstarb
Herr Lothar Koch.
Der Verstorbene war von Januar 1993 – März 2003 Mitglied der Lübecker Bürgerschaft. Zudem hatte Herr Koch von September 1999 – Juni 2003 den Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz sowie die Mitgliedschaft in zahlreichen Ausschüssen inne.
Am 20. Juni 2025 verstarb
Herr Holger Bull.
Mit dem Tode von Holger Bull verliert die Hansestadt Lübeck einen Mann, der nicht nur von 2013 bis 2025 stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Schule und Sport war; er hat sich zudem mit sehr großem Einsatz und persönlichem Engagement für den Schulsport in der Hansestadt Lübeck eingesetzt und sich damit große Verdienste erworben.
Wir verlieren mit Herrn Lothar Koch und Herrn Holger Bull zwei Männer, die sich in ehrenamtlicher Tätigkeit um das Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt sehr verdient gemacht haben.
Die Hansestadt Lübeck wird ihnen ein ehrendes Gedenken bewahren.
Für die heutige Sitzung entschuldigt:
Senator Hinsen wird heute nicht an der Sitzung teilnehmen.
AFD-Fraktion
Herr Stappen
Bündnis 90/Die Grünen
Frau Duggen
Herr Stüttgen nimmt später an der Sitzung teil.
Der Vorsitzende beglückwünscht an dieser Stelle nachträglich die Bürgerschaftsmitglieder, die seit der letzten Sitzung Geburtstag hatten und zwar Jochen Mauritz, Jörg Haltermann
und Michelle Akyurt.
Formalien vor Eintritt in die Tagesordnung:
Der Vorsitzende stellt die Beschlussfähigkeit der Bürgerschaft fest und weiterhin, dass die Sitzung fristgerecht einberufen wurde und die Tagesordnung gemeinsam mit der schriftlichen Ladung allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zugegangen sei.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Er begrüßt die anwesenden Pressevertreter: innen der Lübecker Nachrichten und der Lübeckischen Blätter. Für den Offenen Kanal sei heute Herr Steffen anwesend.
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass Personen, die möglicherweise befangen sein könnten, verpflichtet seien, ihm dies mitzuteilen. Ob jemand befangen sei, entscheide im Streitfall die Bürgerschaft.“
Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis.
Der Vorsitzende erläutert dem Publikum, dass gem. § 12 der Geschäftsordnung der Lübecker Bürgerschaft Ton- und Bildaufnahmen über die Sitzung nicht gestattet seien und ebenfalls keine Bekundungen von der Tribüne aus
Technische Unterstützung/Livestream
Auch diese Sitzung wird wieder live ins Internet übertragen, so dass Interessierte die Sitzung von unterwegs oder bequem am heimischen Rechner verfolgen können.
Abstimmungsverfahren
Weiterhin erläutert der Vorsitzende das Procedere der Abstimmung und erläutert, dass die Abstimmungen vor Eintritt heute auch elektronisch durchzuführen seien, die Stimmkarten jedoch ggf. trotzdem bereit liegen würden. Er bittet die Bürgerschaftsmitglieder, sich bei den Mitarbeiterinnen des BdB abzumelden, wenn sie den Bürgerschaftssaal verlassen würden
Vertagungen von Vorlagen in den Ausschüssen:
Nach der Sitzung des Ältestenrates wurden folgende Gegenstände in
den Ausschüssen vertagt:
7.6. | Park & Ride-Parkplatz in Travemünde | VO/2025/14173 |
7.7. | Bericht zum Projekt Ganztag - offene Kinder- und Jugendarbeit | VO/2025/14266 |
10.3. | Fraktion Linke & GAL: Inklusive Schulkinderbetreuung | VO/2025/13991 |
10.4. | Fraktion Linke & GAL: Gemeinsame Beratung und jährliche Berichterstattung zur Inklusion in Regelschule und der Schulkinderbetreuung | VO/2025/13992 |
Der Vorsitzende erläutert, dass gem. Empfehlung des Ältestenrates diese Vorlagen ebenfalls in der Bürgerschaft zu vertagen seien.
Die Bürgerschaft stimmt zu.
Berichte:
Der Vorsitzende fragt, ob es zu einem der verbliebenen Berichte (TOP 7.4 und 7.5.)
Redebedarf geben würde? Zu TOP 7.3 gibt es bereits einen Antrag, hierzu kann dann sowieso gesprochen werden.
BM Lötsch beantragt die Vertagung von TOP 7.4 bis zur Vorlage der entsprechenden Verwaltungsvorlage.
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung von
TOP 7.4 einstimmig zu.
BM Müller-Lornsen beantragt Redebedarf zu TO 7.5.
Die Bürgerschaft stimmt mit der erforderlichen Mehrheit von 1/3 der anwesenden Bürgerschaftsmitglieder zu.
Der Vorsitzende fragt, ob es seitens der Fraktionen ggf. noch Anträge, die ggf. zurückgezogen oder in Ausschüsse überwiesen werden sollen?
BM Schulte-Ostermann beantragt die Überweisung der Tagesordnungspunkte 7.3.1 bis 7.3.3 sowie den Bericht zu TOP 7.3 in den Jugendhilfeausschuss bis der Jugendhilfeausschuss über die Anträge entschieden hat und somit um Vertagung in der Bürgerschaft.
Herr Ziemann gibt auf Bitte von BM Schulte-Ostermann zu ihrem Antrag auf Überweisung in den Jugendhilfeausschuss rechtliche Erläuterungen.
Der Vorsitzende lässt über den Überweisungsantrag bzw. den Vertagungsantrag für die Bürgerschaft von BM Schulte –Ostermann abstimmen.
Die Bürgerschaft lehnt den Antrag von BM Schulte-Ostermann zu TOP 7.3, 7.3.1, 7.3.2 und 7.3.3 mehrheitlich ab.
BM Lötsch beantragt die Vertagung von TOP 9.4.
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung von
TOP 9.4 mehrheitlich zu.
BM Dr. Brock nimmt ab 16.11 Uhr an der Sitzung teil.
BM Twesten beantragt, die Tagesordnungspunkte 10.5 +10.6 nicht abschließend in die Ausschüsse zu überweisen, wie im Ältestenrat empfohlen.
Der Vorsitzende lässt über den Antrag von BM Twesten abstimmen.
Die Bürgerschaft stimmt mehrheitlich gegen den Antrag von BM Twesten, die Anträge zu TOP 7.5 und Top 7.6 nicht abschließend in die Ausschüsse zu überweisen.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Anträge somit in den Empfehlungen des Ältestenrates verbleiben.
BM Siegenbrink beantragt, den Tagesordnungspunkt 14.1 weiter zu vertagen und erklärt, dass sie die Frage, wie bereits im Hauptausschuss, jetzt hier in der Bürgerschaft noch einmal stellt, damit die Antwort für die nächste Sitzung vorliegt:
Anmerkung zur Niederschrift:
Anfragen für die Bürgerschaft gem. § 16 GeschO müssen bis spätestens 3 Tage vor der Sitzung der Bürgerschaft gestellt werden, d. h. diese Frage ist somit für die Sitzung der Bürgerschaft am 24.07.2025 zu Protokoll gegeben.
Die Frage lautet wie folgt:
Anfrage zu Erstattungsverfahren Grundsicherung SGB XII - fachaufsichtliche Prüfung
Im Nachgang zu meiner Akteneinsicht bezüglich der Erstattung der Grundsicherung (VO/2024/13674) bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In der VO/2024/13674 wird berichtet, dass die Entscheidung zur Absenkung der Bearbeitungsstandards Grundsicherung bereits vor 2018 getroffen wurde.
a) Wurde die vor 2018 beschlossene Absenkung der Bearbeitungsstandards vor 2024 noch einmal zurückgenommen? Wenn ja, wann?
b) Wurde im Jahr 2022 eine neue Entscheidung zur Absenkung der Bearbeitungsstandards getroffen? Wenn ja, wann, wer traf die Entscheidung und wurden die Bearbeitungsstandards dabei noch weiter abgesenkt?
c) Wurde zwischen 2018 und heute teilweise auf die Beantragung und Prüfung der Weiterzahlung von Grundsicherung vollständig oder in Teilen verzichtet und die Zahlung trotzdem fortgesetzt? Wenn ja, von wann bis wann und in welchem Umfang?
2. Falls 2022 eine neue Entscheidung getroffen wurde, warum wurde sie erneut ohne Beteiligung des Landes getroffen?
3. Wurde nach der Mitteilung des Prüfungsergebnisses durch das Sozialministerium in Erwägung gezogen, die Absenkung der Standards (zeitnah) zu beenden? Wenn ja, warum gibt es dazu keine Dokumentation in den Akten? Wenn nein, warum wurde eine zeitnahe Rückkehr zu rechtskonformen Arbeiten nicht in Betracht gezogen?
4. Bitte stellen Sie dar, unter welchen Voraussetzungen die Grundsicherungsleistungen nach der Erstbewilligung weitergezahlt wurden. In welchem Umfang fanden Prüfungen bei Weiterzahlungen überhaupt statt?
Der Vorsitzende lässt nunmehr über den Vertagungsantrag von BM Siegenbrink abstimmen.
Die Bürgerschaft stimmt der Vertagung von
TOP 14.1 mehrheitlich zu
BM Stüttgen nimmt ab 16.30 Uhr an der Sitzung teil.
Der Vorsitzende lässt nunmehr über das Abstimmen der Empfehlungen des Ältestenrates en bloc abstimmen.
Die Bürgerschaft stimmt der Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates en bloc einstimmig zu.
Nunmehr lässt der Vorsitzende über die Empfehlungen des Ältestenrates en bloc abstimmen.
Die Bürgerschaft stimmt den Empfehlungen des Ältestenrates einstimmig zu
Empfehlungen des Ältestenrates:
Der Ältestenrat empfiehlt der Bürgerschaft zur Tagesordnung am 26.06.2025:
Gemeinsame Beratungen
Empfehlung, die Tagesordnungspunkte zu TOP 6 en bloc zur Kenntnis zu nehmen.
9.3. | Aufhebung eines Sperrvermerks bei Stelle 8740 im Bereich Personal | 4/13494-01-01-03 |
9.9. | Situation des Aktiven Anliegenmanagements der Hansestadt Lübeck - Aufhebung des Sperrvermerks zur Planstelle 8465, Bürgermeisterkanzlei | VO/2025/14211 |
Empfehlung der gemeinsamen Beratung
Vertagungen
7.1. | Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck - Soll-/Ist-Vergleich 2023-2025 | VO/2025/13990 |
7.2. | Zwischenbericht Raumplanung IV | VO/2025/14014 |
Empfehlung der Vertagung:
Überweisungen in die Ausschüsse
10.5. | AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck | VO/2025/14326 |
Empfehlung der Überweisung in den Hauptausschuss zur abschließenden Beratung.
10.6. | AfD: Beleuchtung Wesloer Weg | VO/2025/14328 |
Empfehlung der Überweisung in den Bauausschuss zur abschließenden Beratung.
Ende Empfehlungen Ältestenrat!!
Zuordnung der TO-Punkte zum nichtöffentlichen Teil der Sitzung
Aufgrund § 35 GO ist ein gesonderter Verfahrensbeschluss mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder über die nichtöffentliche Behandlung von Vorlagen erforderlich.
Es wird die Beratung der TO-Punkte 15.1 bis 15.3 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgeschlagen.
BM Voht beantragt, TOP 15.1.1 in Teilen öffentlich zu beraten.
BM Stolzenberg spricht sich gegen eine Abstimmung en bloc über die Zuordnung zum nichtöffentlichen Teil aus.
Der Vorsitzende bittet BM Voht, seinen Antrag noch einmal zu konkretisieren.
BM Voht beantragt, den TOP 15.1.1 in Teilen öffentlich zu beraten, da BM Lötsch bereits
wesentliche Inhalte seines Antrags öffentlich dargestellt habe.
Hierzu spricht BM Bigford-Novoselac.
Der Vorsitzende lässt nunmehr über die Beratung von TOP 15.1.1 in Teilen im öffentlichen abstimmen.
Abstimmungsergebnis über den Antrag von BM Voht, TOP 15.1.1
in Teilen öffentlich zu beraten:
Ja-Stimmen: 19
Nein-Stimmen: 28
Der Vorsitzende lässt nunmehr über die Zuordnung von TOP 15.1 bis 15.3 in den nichtöffentlichen Teil abstimmen:
15.1. | Fortschreibung der Konzeption 2023 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Eintritt in ein Planerauswahlverfahren | VO/2025/14031-01 |
| Die Bürgerschaft stimmt der Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit bei 2 Nein-Stimmen zu. |
15.1.1 | Interfraktioneller Antrag: CDU, Bündnis 90/Die Grünen/FDP zu: Fortschreibung der Konzeption 2023 der städtischen Senior:InnenEinrichtungen (SIE); Eintritt in ein Planerauswahlverfahren Betreff: Empfehlung der Bürgerschaft an den Ausschuss für Soziales zur Aufhebung des Vorbehalts | VO/2025/14031-01-01 |
| Anmerkung zur Niederschrift: Hierzu gab es einen Einwand von BM Voht, dem in der Sitzung vom 25.09.2025 stattgegeben wurde, der wie folgt lautet: Die Tabelle in der Niederschrift ist zu 15.1.1 zu ergänzen um: „Die Bürgerschaft stimmt der Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit bei 28 Ja-Stimmen und 19 Nein-Stimmen nicht zu.“ |
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| 15.2. | Verlängerung eines Erbbaurechtes in Lübeck, Schmaler Lehmberg | VO/2025/14238 | |
| | Die Bürgerschaft stimmt der Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit bei 3 Nein-Stimmen zu. | |
| | Verkauf eines mit einem Erbbaurecht belasteten Grundstückes Lübeck, Heiweg | VO/2025/14239 | |
| | Die Bürgerschaft stimmt der Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit der erforderlichen 2/3 Mehrheit bei 2 Nein-Stimmen und einer Stimm-Enthaltung zu. | |
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Im Anschluss an die Abstimmungen spricht BM Lötsch und bittet um Beratung des Bereiches Recht, da er die Meinung vertrete, dass der Antrag zu TOP 15.1 nicht von der Verwaltungsvorlage zu trennen sei und dieser durch die Abstimmung über die Zuordnung zum nichtöffentlichen Teil von TOP 15.1 ebenfalls nichtöffentlich zu beraten sei.
Herr Ziemann stimmt den Ausführungen von BM Lötsch dem Grunde nach zu. Lediglich bei einer eindeutigen Trennbarkeit könne dies anders gesehen werden.
Anmerkung des Bereich Rechts zur Niederschrift im Nachgang zur Sitzung:
Der Antrag von BM Voht ist so zu verstehen, dass damit angestrebt wurde, die Zuordnung des TOP 15.1.1 zum nichtöffentlichen Teil auf einen Teil der Beratungen zu begrenzen. Dies ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Um hier zu einer Abstimmung zu kommen, ist es allerdings zunächst erforderlich, genau zu definieren, welcher Teil öffentlich und welcher nichtöffentlich beraten werden soll. Als nächster Schritt wäre eine Abstimmung darüber erforderlich, ob die Trennung von der Bürgerschaft gebilligt wird. Dieser Beschluss bedarf nicht der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Bürgerschaftsmitgliedern, weil es sich insoweit nicht um eine Abstimmung über die Zuordnung zum nichtöffentlichen Teil handelt, sondern nur um die Klärung der insoweit erforderlichen Vorfrage einer Billigung der Abtrennung. Stimmt die Bürgerschaft mit einfacher Mehrheit der Trennung zu, muss dann für beide Teile gesondert über den Ausschluss der Öffentlichkeit abgestimmt werden. Stimmt die Bürgerschaft der Trennung nicht zu, bleibt es bei nur einer Abstimmung über den gesamten Antrag.
Nachdem BM Voht in der Sitzung auch auf ausdrückliche Bitte des Stadtpräsidenten eine genaue Bezeichnung der zu trennenden Teile nicht vorgenommen hatte, ist es nicht zu beanstanden, dass über die beantragte Trennung mit einfacher Mehrheit abgestimmt wurde. Ebenso wenig ist zu beanstanden, dass der Antrag abgelehnt wurde. Es war sogar notwendig, diesen Antrag abzulehnen, weil er aufgrund fehlender Bestimmtheit nicht zustimmungsfähig war. Nachdem der Antrag abgelehnt worden war, erfolgte richtiger Weise die Abstimmung über die Zuordnung des gesamten Antrags zum nichtöffentlichen Teil. Mit der erforderlichen qualifizierten Mehrheit gemäß § 35 Abs. 2 Satz 3 GO erfolgte dann die entsprechende Zuordnung.
Die Frage, ob die TOP 15.1 und 15.1.1 hinsichtlich der Zuordnung zum nichtöffentlichen Teil nur einheitlich behandelt werden könnten, stellt sich nach allem nicht. Rein vorsorglich sei hier darauf hingewiesen, dass eine Trennbarkeit von Vorlage (TOP 15.1) und Antrag (TOP 15.1.1) hier problematisch gewesen wäre. Denn man hätte Hauptantrag und Änderungsantrag in zwei unterschiedlichen Beratungen erörtern müssen. Das erscheint zumindest nicht zweckmäßig.
Verschiedenes
Der Vorsitzende führt aus, dass die Personalrätin der Senior:InnenEinrichtungen Rederecht zu den Tagesordnungspunkten beantragt, die die Senior:InnenEinrichtungen betreffen.
Ablauf der Sitzung
- Abendpause von 18:30 – 19:15 Uhr
- Der nichtöffentliche Teil erfolgt spätestens ab 22:15 Uhr
- Ende der Sitzung spätestens um 22:30 Uhr
Die Bürgerschaft ist mit dem vorgeschlagenen Ablauf einverstanden.
Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung fest.