Auszug - BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium  

31. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.04.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:31 - 18:16 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2024/13741-01 BM Tim Stüttgen (Unabhängige Volt-PARTEI) AT: Abriss-Moratorium
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2024/13741
Federführend:Geschäftstelle Unabhängige-Volt-PARTEI Bearbeiter/-in: Szampanska, Karoline
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Vorschlag des Vorsitzenden wurden die Angelegenheiten unter TOP 6.1 und TOP 6.1.1 gemeinsam beraten.

 

BM Stüttgen weist darauf hin, dass der Ausschuss für Soziales seinen Antrag noch nicht abschließend beraten habe und schlägt deshalb die Vertagung der Beratung beider Anträge im Hauptausschuss vor.

 

AM Lötsch spricht sich für eine heutige Entscheidung aus.

 

AM Stolzenberg spricht sich für die von BM Stüttgen vorgeschlagene Vertagung aus.

 

Der Vorsitzende lässt zuerst über die Vertagung der Beratung der Anträge unter TOP 6.1 und 6.1.1 abstimmen:

 

1 Ja-Stimme / 14 Nein-Stimmen / 0 Enthaltungen

 

Der Hauptausschuss stimmt mehrheitlich gegen die Vertagung

der Beratung der Anträge unter TOP 6.1 und TOP 6.1.1.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den Änderungsantrag unter TOP 6.1.1 abstimmen (siehe Niederschrift zu TOP 6.1.1).

 

Da der Änderungsantrag unter TOP 6.1.1 mehrheitlich abgelehnt wurde, entfällt eine

Abstimmung über den ursprünglichen Antrag unter TOP 6.1.
 


Antrag:

Der Bürgermeister wird als Gesellschafter der städtischen Grundstücks-Gesellschaft Trave aufgefordert, den im Wirtschaftsplan bis 2028 vorgesehenen Abriss von 206 Wohnungen zu widersprechen und die geplanten Wohnungen zusätzlich zu bauen.

 

Darüber hinaus wird der Bürgermeister aufgefordert, sich insbesondere bei Haltern großer Wohnungsbestände (Genossenschaften, private Wohnungsunternehmen) dafür einzusetzen, dass der Neubau von Wohnungen in den nächsten Jahren in der Regel als Zubau und nur in begründeten Ausnahmefällen als Ersatzneubau stattfindet.

 

Die Lenkungsmöglichkeiten der Kommune sind zu nutzen.

 

Sofern dazu zusätzliche Flächen benötigt werden, da solche durch den Wegfall von vorherigen Abriss nicht mehr zur Verfügung stehen, so sind diese seitens der Verwaltung, falls nötig zu identifizieren und zu benennen.

Wenn es bis dahin keine besseren Lösungen gibt, dann kann der Abriss der Altbestände vollzogen werden, sobald sich die Lage am Wohnungsmarkt wieder hinreichend entspannt hat.


 

 

 

Abstimmungsergebnis

(entfällt wegen der Ablehnung des Antrages unter TOP 6.1.1)

 

einstimmige Annahme

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einstimmige Ablehnung

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Ja-Stimmen

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Nein-Stimmen

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Enthaltungen

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Kenntnisnahme

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Vertagung

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Ohne Votum

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