Auszug - Kommunale Wärmeplanung  

13. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 9.17
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:46 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2024/13808 Kommunale Wärmeplanung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Schäfers, Barbara
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen hierzu – zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen – BM Wisotzki, BM Fürter, BM Möller, BM Lötsch, BM Dr. Flasbarth, BM Lengen, BM Kerlin und BM Voht.

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den Änderungsantrag unter TOP 9.17.1 abstimmen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

über den Änderungsantrag unter TOP 9.17.1

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

40

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Vorsitzende lässt sodann über die Vorlage unter TOP 9.17 in ergänzter Fassung gemäß TOP 9.17.1 abstimmen.
 


Beschluss in ergänzter Fassung gemäß TOP 9.17.1:

 

1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.

2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen.

4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.

5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

in ergänzter Fassung gem. TOP 9.17.1

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

40

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum