Auszug - Fortführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2  

27. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 17.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2025/13849 Fortführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: von Jagow, Benjamin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Der Vorsitzende bittet um eine Erläuterung der Kostensteigerung, da die in der Vorlage enthaltenen Ausführungen die Frage, wie die Kosten so aus dem Ruder laufen konnten, nicht zufriedenstellend beantworte.

 

Herr Kaschel erklärt, dass die Kostensteigerungen bedauerlich seien und er nachvollziehen könne, dass es dazu Nachfragen gebe. Gemäß den Planungen von 2021 sollten Schuten beschafft werden, die sowohl in der Trave als auch in küstennahen Gewässern zugelassen seien. Dies habe aber nicht funktioniert, wie in der ersten Mehrkostenvorlage 2022 dargestellt worden sei. Es werde eine Klassifizierung der ZSUK und des Büro Veritas für Küstenfahrzeuge benötigt, was zur ersten Mehrkostenvorlage geführt habe und zu Verzögerungen bei Planung und Bau. Diese Verzögerung ging unmittelbar einher mit der Inflationssteigerung und der Steigerung der Baupreise, der Lohnkosten und des Werftplatzes. Dies, sowie baulichen Anforderungen, die durch das Büro Veritas gestellt worden seien, hätten zu einer Steigerung der Anforderungen geführt, die diese Mehrkosten verursachen würden. Man stehe vor der Entscheidung, den Bau abzubrechen oder fortzuführen. Ein Abbruch führe dazu, dass die Schuten nicht beschafft werden könnten und die Wassertiefen im Lübecker Hafen nicht selbstständig instandgehalten werden könnten. Die Schuten seien auch dafür da, dass die Hansestadt Lübeck selber handlungsfähig sei. Würde die Maßnahme nicht fortgeführt oder würden die Schuten nicht für die Fahrt in küstennahen Gebieten zugelassen, könnte genau dieser Einsatzzweck nicht bedient werden, was die Beauftragung von Dritten notwendig machen würde und die Hansestadt Lübeck in ihrer Handlungsfähigkeit einschränken würde. Die Kostensteigerung sei auch verwaltungsintern intensiv diskutiert worden, aber es werde keine andere Möglichkeit gesehen. Er weise aber darauf hin, dass eine Refinanzierung über die Nutzungsverträge zur Instandhaltung des Hafens erfolgen könne, sodass die Abschreibungs- und Instandhaltungskosten darüber erwirtschaftet werden könnten.

 

Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Ramcke, Herr Kaschel, der Vorsitzende, AM Mählenhoff, AM Prieur, AM Teschner und AM Ingwersen.

 

AM Ramcke erklärt, dass es helfen würde, eine finanzielle Gegenüberstellung zu haben, in der die Kosten, die durch die Vergabe an Externe entstehen würden mit den Kosten der hier vorgeschlagenen Maßnahme abgeglichen werden. Dies würde die Debatte um die Kosten objektivieren.

 

AM Prieur und AM Ramcke bitten darum, eine Gegenüberstellung der Kosten bis zum Hauptausschuss zuzuliefern. AM Ramcke bittet um mehr Transparenz in zukünftigen Vorlagen.

 


 


Beschluss:

 

Mit der Umsetzung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 wird fortgefahren.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt mehrheitlich gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.