Allgemeines:
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 15.06.2021 zur Durchführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 (VO/2021/10060) wurde der Bau von 2 Klappschuten ausgeschrieben und am 15.11.2021 vergeben.
Die Maßnahme ist notwendig, um die Wassertiefeninstandhaltung im Port of Lübeck sicher zu stellen. Die vorhandenen Schuten T11 und Z2 sind aufgrund ihres Alters und eines Havarieschadens nicht mehr einsatzfähig.
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 13.09.2022 zur Fortführung der Maßnahme Ersatzbeschaffung Klappschute T11 und Z2 (VO/2022/11304) wurde die Maßnahme fortgeführt, wobei die entsprechenden Mehrkosten in Höhe von 705.000 EUR, basierend auf der Kostenberechnung vom 01.06.2022, durch die Freigabe von zusätzlichen Haushaltsmitteln gedeckt wurden.
Anlass für diese Vorlage:
Nach § 1 Nr. 1 der am 28.04.2016 von der Bürgerschaft beschlossenen Fassung der Zuständigkeitsordnung ist eine erneute Entscheidung des Hauptausschusses zur Fortführung des beschlossenen Vorhabens herbeizuführen, wenn die Gesamtkosten um mehr als 20 % oder um mehr als 175.000 EUR netto überschritten werden.
Diese Entscheidung ist jetzt erforderlich, da die Kosten nach der aktuellen Kostenüberwachung vom 10.10.2024 um 720.000 EUR gestiegen sind. Weitere Kostensteigerungen sind aufgrund des Baufortschrittes nicht erkennbar.
Begründungen der Kostensteigerung:
Die Mehrkosten aus der Kostenberechnung vom 01.06.2022 beinhalteten die Kosten für die zusätzliche Beschaffung von Materialien, die Planung und Konstruktion. Zu der Zeit konnte nicht abgeschätzt werden, dass auch die Kosten in der handwerklichen Umsetzung erheblich steigen werden. Das liegt zum einen an den Lohnerhöhungen bei gleichzeitiger Bauzeitenverlängerung als auch an einen unerwartet komplexeren Aufbau mit entsprechenden Fertigungsaufwand, der so nicht aus den Konstruktionsplänen erkennbar war.
Innerhalb der Bauphase haben sich durch die enge Abstimmung mit der Bauwerft Fragen für den künftigen Betriebsablauf gestellt, die zu einer Reihe von Optimierungsmaßnahmen führten. Hierbei handelte es sich um Maßnahmen zur Effizienzsteigerung sowie um Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. Durch umgehende Anpassungen noch nicht ausgeführter Bauteile konnten diese Maßnahmen kostengünstig, jedoch mit Mehrkosten, umgesetzt werden. Zu nennen wären hier:
- Verwendung von Edelstahl für stark beanspruchte Bauteile im Unterwasserbereich plus zusätzlichen Anoden, die zusammen einen höheren Korrosionsschutz bilden und dadurch eine Verlängerung der Lebenszeit und im Betrieb geringere Reparaturkosten ermöglichen.
- Ausführung des ursprünglich schrägen Vordecks in Stufen, aus Gründen der Arbeitssicherheit.
- Integration einer festen Kupplung für das benötigte Schubschiff, um die Arbeitsabläufe und Arbeitssicherheit beim Bilden des Schubverbands zu verbessern.
- Fest verbaute Laderaumausstiege, aus Gründen der Arbeitssicherheit.
Eine weitere Kostensteigerung hat sich durch verspätete Genehmigungen seitens der Klassifizierungsgesellschaft während der Bauphase ergeben, die zu Verzögerungen von ca. 5 Monate führten und ohne deren Vorliegen ein Weiterbau nicht möglich war und was einen entsprechenden Abstimmungs-, Planungs- und Fertigungsmehraufwand nach sich zog.
Dieser zusätzliche Aufwand hat die Materialbeschaffung und die Fertigstellung der Schuten hinausgezögert, so dass weitere Kosten durch Bereitstellung des Bauplatzes und die allgemeine Inflation entstanden sind. Letzteres hat dazu geführt, dass einige Kostenpositionen wesentlich höher ausgefallen sind, als in den ursprünglichen Kostenberechnungen angenommen.
Die finanziellen Folgen dieser vorhergehend geschilderten Umstände sind zusätzliche Kosten in Höhe von 360.000 EUR pro Schute durch:
- Zusätzliche Planungskosten für Aufwand Umplanung/Abstimmung
- Zusätzliche Verarbeitungskosten bei der Fertigung der Schuten
- Bauliche Veränderung der Schute, hierdurch weiterer Mehraufwand beim Bau und Materialien
- Kostensteigerung beim Materialeinkauf durch starken Stahlpreisanstieg (seit September 2022 etwa 15 %) und allgemeiner Preissteigerung (Inflation: etwa 8 % seit Anfang 2023)
- Verlängerung der Bauzeit um ca. 17 Monate durch die Verzögerung bei der erforderlichen Aktualisierung und Genehmigung der Ausführungsplanung
Deckung der Preissteigerung:
Diese oben beschriebenen Mehrkosten stellen sich im Vergleich zu den freigegebenen und beauftragten Kosten wie folgt dar:
Ersatzbeschaffung Klappschuten | Kosten |
Freigegebene Kosten Juni 2021 | 1.050.000 EUR |
Freigegebene Mehrkosten Sept. 2022 | 705.000 EUR |
Weitere Mehrkosten | 720.000 EUR |
Gesamtkosten | 2.475.000 EUR |
Der Mittelbedarf von 720.000 EUR wurde im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung auf dem Produktsachkonto 552001 075.7831000 – Wasser und Hafen, Ersatzbeschaffung Schute T11 und Z2 bereitgestellt.
Begründungen zur Fortführung der Maßnahme:
Für eine nach allen Vorschriften und Betriebsanforderungen entsprechende Fertigstellung der Klappschuten ist eine Fortführung der Maßnahme mit Zulassung für die Ostsee und mit max. zulässiger Tragfähigkeit unbedingt erforderlich. Die zur Kostensteigerung führenden oben beschriebenen Umstände waren zum Zeitpunkt der Mehrkostenberechnung vom 01.06.2022 nicht absehbar und kalkulierbar.
Ein Abbruch der Maßnahme ist aus folgenden Gründen wirtschaftlich nicht sinnvoll:
- Keine der vorhandenen Schuten der LPA verfügt über eine Zulassung für den Seebereich. Die Fortführung der Maßnahme versetzt die HL technisch in die Lage, Materialien aus der Wassertiefeninstandhaltung in dem vom Land S-H zugelassenen Gebiet in der Ostsee zu verklappen und so wertvoller Platz auf dem stadteigenen Spülfeld für nicht verklappbare Materialien zu erhalten.
- Eine Anmietung von Klappschuten für den Einsatz auf See ist aufgrund der erforderlichen Flexibilität für den Einsatzbereich im Lübecker Hafengebiet nicht wirtschaftlich. Auch ist die Größe der geplanten Schuten speziell auf die eigenen Schubboote und Spülanlage abgestimmt. Mietschuten, z. B. aus dem Hamburger Hafen, sind in der Regel größer, sodass auch entsprechende Schlepp- und Schubboote gechartert werden müssen, die nicht flexibel verfügbar und mit hohen Überführungs- und Mietkosten verbunden wären.
Vorschlag:
Es wird vorgeschlagen, der Fortsetzung der Maßnahme zuzustimmen.