Auszug - Kommunale Wärmeplanung  

27. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.02.2025 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 19:09 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2024/13808 Kommunale Wärmeplanung
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Schäfers, Barbara
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


TOP 3.4 und TOP 3.4.1 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.4 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Frau Dr. Keipert-Colberg von den Stadtwerken Lübeck und Frau Schäfers stellen das Thema anhand von zwei Präsentationen, die der Niederschrift als Anlage beigefügt sind, vor.

 

AM Blankenburg bittet um eine Stellungnahme zu dem Änderungsantrag unter TOP 3.4.1.

Frau Schäfers erläutert, dass die Punkte unter Ziffer 3, Ziffer 6 und Ziffer 7 aus ihrer Sicht unproblematisch seien. Für Ziffer 8 würde sie für die Bewertung an die Stadtwerke abgeben.

Frau Krüger von den Stadtwerken Lübeck erklärt, dass dies inhaltlich und technisch machbar wäre, der Antrag durch die Ergänzung aber sehr detailliert wäre und es fraglich sei, ob dies dabei helfe, die Wärmeplanung zügig zu verabschieden. Sie könne auch nicht einschätzen, ob es der Hansestadt Lübeck möglich sei, bereits zeitgleich zur Fernwärme-Transformationsplanung der SWL ein Konzept zur rechtssicheren Umsetzung vorzulegen.

 

AM Wisotzki führt aus, dass über den Zeitpunkt geredet werden könne. Bezüglich des Änderungsantrags seien die Antragsteller der Meinung gewesen, dass es paar Punkte gegeben habe, die unterschwellig enthalten gewesen seien, aber man im Rahmen der Verantwortung für die Bürger:innen politisch sichern müsste, dass diese sich das Beheizen ihrer Wohnungen leisten können. Daher sei es das Ziel dafür zu sorgen, dass für die Bürger:innen langfristig eine bezahlbare Versorgung vorliege.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag unter TOP 3.4 in der durch den Antrag unter TOP 3.4.1 ergänzten Form abstimmen.


 


Beschluss:

 

1. Das als Anlage 1 beiliegende Fachgutachten zur kommunalen Wärme- und Kälteplanung (KWP) wird beschlossen und ist strategische Grundlage für die Wärmewende in Lübeck.

2. Die Ziele der KWP sind bei allen planerischen, infrastrukturellen und baulichen Aktivitäten zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die städtischen Beteiligungen: Der Bürgermeister als städtischer Gesellschaftervertreter wirkt auf die Berücksichtigung der Ziele hin.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungen der Energieversorgungsinfrastrukturen im Stadtgebiet auf der Basis des kommunalen Wärmeplans zügig weiter zu entwickeln. Hierzu werden den zuständigen Gremien notwendige Beschlussfassungen entgegengebracht. Zum Start der KWP-Umsetzung werden die Stadtwerke Lübeck Energie GmbH beauftragt, bis zum Sommer 2025 einen Zeitplan für bereits bestehende Transformations- und Ausbauplanungen ihrer Wärmenetze vorzulegen sowie eine Priorisierung der in der KWP genannten Fernwärmeeignungsgebiete nach aussagekräftigen Kriterien aufzuzeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gebiete, in denen voraussichtlich keine dezentrale klima-neutrale Versorgung möglich ist, eine hohe Priorisierung erhalten.

4. Die KWP wird in Kooperation mit dem Begleitgremium kontinuierlich an neue Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben. Jährlich berichtet die Klimaleitstelle über vorzunehmende Aktualisierungen.

5. Die in der Anlage 1 aufgelisteten Maßnahmen werden unter Berücksichtigung der genannten Priorisierung und der zeitlichen Vorgaben, überwacht und durch ein Monitoring umgesetzt.

6. Für die weitere Betrachtung der Fernwärmeeignungsgebiete wird als Ziel festgesetzt, dass Fernwärmenetze aktuell nur dort weiterverfolgt werden sollen, wo die weitere Analyse ergibt, dass die Fernwärmeversorgung für die Bürger:innen mit hoher Sicherheit eine wirtschaftlich attraktive Lösung darstellt oder keine dezentrale klimaneutrale Versorgung möglich ist.

7. Der Bürgermeister wird beauftragt, wenn neue Erkenntnisse insbesondere zur Nichteignung von Gebieten unter diesen Voraussetzungen vorliegen, eine schnellstmögliche und transparente Kommunikation an die betroffenen Bürger:innen sicherzustellen, damit diese rechtzeitig Planungssicherheit haben.

8. Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum Sommer 2025 (zeitgleich mit der Transformations- und Ausbauplanung der Stadtwerke) ein rechtssicheres Konzept vorzulegen, dass sicherstellt, dass die zukünftig zu errichtenden Fernwärmenetze eine für die Bürger:innen dauerhaft wirtschaftlich attraktive Lösung darstellen. In diesem Konzept soll - unter Berücksichtigung der finanziellen und organisatorischen Leistungsfähigkeit der Stadtwerke geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich und möglich sind, um die Realisierung der netzgebundenen Wärmewende sicherzustellen.

Das Konzept soll auch auflisten, welche Satzungen geändert werden müssen, um rechtliche Hürden für die Wärmewende zu beseitigen und einen Fahrplan für die Umsetzung enthalten.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß ergänztem Beschlussvorschlag zu beschließen
 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP 3.4 - Klimaleitstelle - Kommunale Wärmeplanung (1150 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich TOP 3.4 - SWL - Kommunale Wärmeplanung (3249 KB)