Auszug - Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"  

6. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 4.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12704 Fortsetzung des Projektes "Buddenbrookhaus, Erweiterung, Umbau und Sanierung, Mengstraße 4+6, 23552 Lübeck"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.651 - Gebäudemanagement Bearbeiter/-in: Jannsen, Birgit
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Senatorin Hagen führt ein und gibt das Wort an Frau Jannsen.

 

Frau Jannsen informiert anhand einer Präsentation (siehe Anlage) über den Sachstand des Projekts Buddenbrookhaus und geht auf die Zukunftsperspektiven ein.

 

Frau Müller-Hagen stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage 1 zur Vorlage) das Ergebnis der Konzeptstudie zu der Frage vor, ob und wo ein Treppenhaus unter Beibehaltung der Förderfähigkeit möglich ist und stellt im Überblick die möglichen Varianten vor.

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Eine Nachfrage des Vorsitzenden zur Variante der Translozierung beantwortet Frau Müller-Hagen.

 

Auf Nachfrage von AM Zander weist Frau Müller-Hagen darauf hin, dass eine denkmalrechtliche Bewertung nicht zu den Aufgaben der Planung gehöre. 

 

AM Dr. Flasbarth fragt unter Bezugnahme auf die geltende Beschlusslage, welche Planung bei der IBSH nun für die weitere Prüfung eingereicht werden soll.

 

Frau Jannsen informiert über das bisherige Vorgehen der IBSH und teilt mit, dass der Fördermittelgeber auf die Entscheidung der Bürgerschaft warte. Wenn die Bürgerschaft eine andere Variante als die bisher genehmigt beschließt, werde die IBHS die Prüfung zum Entzug der Fördermittel wiederaufnehmen. 

 

Herr Bürgermeister Lindenau weist ergänzend darauf hin, dass bei einer geänderten Planung, die ein neues Baugenehmigungsverfahren bedarf, davon auszugehen sei, dass die Fördermittel zurückgefordert würden.

 

Dazu sprechen der Vorsitzende, der das Schreiben der IBSH nicht so explizit versteht, und erneut Herr Lindenau.

 

AM Petereit fragt nach einer Einschätzung der Denkmalschutzbehörde für die Variante der Translozierung.

Dazu antwortet Herr Dr. Rieger und teilt die Stellungnahme des Ministeriums zur denkmalrechtlichen Bewertung einer Translozierung mit.

 

AM Fürter fragt nach dem Stand des Verfahrens der Fördermittelprüfung, nach möglichen Ideen für den herausgelösten Gewölbeteil im Falle einer Translozierung und nach den Kosten für die Variante der Translozierung.

 

Herr Bürgermeister Lindenau zitiert bezüglich möglicher Folgen einer Umplanungsvariante, die ein neues Bauplanungsverfahren zur Folge hat, aus dem Schreiben der IBSH vom 14.09.2023.

Dazu sprechen der Vorsitzende und erneut Herr Lindenau.

 

Zu der Frage von AM Fürter teilt Herr Lindenau mit, dass der Fördermittelgeber die erbetene Fristverlängerung für eine Stellungnahme bis zum 30.11.2023 gewährt habe. Danach werde die IBSH sicherlich zur Sachlage entscheiden wollen.

 

Frau Jannsen teilt mit, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine fundierten Aussagen zum Kostenrahmen der Variante der Translozierung möglich sei.

 

AM Dr. Flasbarth kommt auf seine eingangs gestellte Frage zurück.

Dazu fasst Frau Jannsen das bisherige Vorgehen der Verwaltung vor und teilt mit, dass dem Fördermittelgeber die Entscheidung der Bürgerschaft vorgelegt werde.

Frau Senatorin Hagen weist ergänzend darauf hin, dass die Konzeptstudie nach Vertragsrecht nicht unter die Beauftragung von Planungsleistungen falle und dies daher in diesem begrenzten Umfang möglich gewesen sei.

 

Eine Frage von AM Dr. Flasbarth zum Vorgehen bei einer Translozierung beanwortet Frau Jannsen.

 

Nachfragen von AM Dr. Flasbarth und von AM Zander zur denkmalrechtlichen Bewertung beantwortet Herr Dr. Rieger.

 

AM Zander fragt, was die Konservierung des herausgelösten Gewölbeteils kostet. Diese Kosten mögen bitte bis zur Sitzung der Bürgerschaft vorgelegt werden.

 

AM Zahn richtet die Bitte an den Vorsitzenden, den zeitlichen Rahmen für Wortbeiträge der Ausschussmitglieder einzuhalten. Zu der Variante der Translozierung sei die Kostenschätzung in Anbetracht des Gesamtvolumens dieses Vorhabens zu relativieren.

 

Der Vorsitzende erklärt sein Handeln. Er möchte seinen Ermessensspielraum nutzen und somit sicherstellen, dass inhaltliche Verständnisfragen vollumfänglich gestellt werden können.

 

Der Vorsitzende fragt nach einer rechtlichen Bewertung des Widerspruchs der BIRL.

Herr Ziemann skizziert kurz die rechtliche Einschätzung des Bereichs Recht, die sich mit der rechtlichen Einschätzung der Kommunalaufsicht decken würde. Im Ergebnis sei auf Grundlage der aktuellen Rechtsprechung davon auszugehen, dass für eine Klagebefugnis keine Erfolgsaussichten gegeben seien.

Eine Nachfrage des Vorsitzenden zur zeitlichen Einschätzung der Prüfung einer Klageberechtigung beantwortet Herr Ziemann.

 

AM Petereit spricht sich für die Variante der Gewölbetranslozierung aus und begründet dies. Eine mögliche Klage sei seiner Auffassung nach nicht entscheidungsrelevant. Die Denkmalschutzbehörde habe er so verstanden, dass die Translozierung grundsätzlich genehmigungsfähig sei.

Hierzu gibt Herr Ziemann eine rechtliche Einschätzung.

 

Auf die Frage von AM Fürter nach den Unterbringungsmöglichkeiten für die betroffenen Gewölbeteile und nach den Kosten dieser Variante antwortet Herr Dr. Stockhausen, der sich einige Einsatzmöglichkeiten für den herausgelösten Gewölbeteil vorstellen kann.

 

AM Voht spricht sich dafür aus, die Entscheidung nicht von den Risiken einer möglichen Klage abhängig zu machen.

 

Auf Nachfrage des Vorsitzenden hält AM Fürter an seinem Antrag fest.

 

An der weiteren Erörterung der Thematik beteiligen sich Frau Heuer, AM Petereit, AM Schulte-Ostermann und Frau Jannsen, die verdeutlicht, dass eine verlässliche Kostenschätzung für die Variante der Gewölbetranslozierung einen längeren zeitlichen Vorlauf erfordern würde.

 

Herr Dr. Stockhausen warnt davor, dass ein Verlust der IBSH-Mittel einen langfristigen Schaden hinsichtlich der Akquise von Fördergeldern nach sich ziehen könnte und appelliert an die Mitglieder des Hauptausschusses, diese Gefahr in ihre Entscheidungsabwägung einzubeziehen.

 

Dazu sprechen der Vorsitzende, AM Fürter, AM Zander und AM Stüttgen.

 

Eine Frage von AM Dr. Flasbarth zu den Kostenrisiken der archäologischen Grabung beantwortet Herr Dr. Rieger.

 

Der Vorsitzende beantragt zur Geschäftsordnung das Ende der Redeliste.

 

AM Petereit beantragt eine Unterbrechung der Sitzung von 5 Minuten.

 

Frau Senatorin Hagen macht einen Verfahrensvorschlag zur Frage der Kostenermittlung für die Variante der Gewölbetranslozierung.

 

Anschließend wird die Sitzung von 18.04 Uhr bis 18.09 Uhr unterbrochen.

 

Nach Wiedereinstieg in die Tagesordnung beantragt AM Fürter, seinen Antrag ohne Votum weiterzugeben.

 

Der Vorsitzende lässt hierüber abstimmen:

 

Der Hauptausschuss ist einstimmig einverstanden,

den TOP 4.3.1 ohne Votum weiterzugeben.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum