Auszug - Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck für das durchzuführende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital  

6. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 28.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:28 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12669 Kostenübernahme durch die Hansestadt Lübeck für das durchzuführende VGV-Verfahren zur brandschutztechnischen Ertüchtigung des Alten- und Pflegeheimes im Heiligen-Geist-Hospital
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Sinner, Katrin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfragen von AM Dr. Flasbarth informiert Herr Bürgermeister Lindenau über den Stand der haushaltsmäßigen Ordnung einer grundhaften Sanierung des Heiligen-Geist-Hospitals (HGH) und weist darauf hin, dass die investiven Mittel für die Umsetzung der grundhaften Sanierung noch nicht geordnet worden seien, da sich die Maßnahme noch in der Planungsphase befinde.

 

Auf Nachfragen von AM Dr. Flasbarth erläutert Herr Babendererde den Hintergrund der Vorlage und geht auf das bisherige Vorgehen zur Umsetzung des genehmigten Brandschutzkonzepts ein.

 

AM Voht spricht sich gegen den Antrag unter TOP 5.9.1 aus und begründet. Seiner Auffassung nach würde der Antrag zu einer noch komplexeren und unübersichtlichen Beschlusslage führen.

 

AM Akyurt erläutert die Intention des Antrags, einen klaren Fahrplan für das weitere Vorgehen zu beschließen und geht auf die einzelnen Beschlusspunkte des Antrags ein.

 

Herr Babendererde informiert über den aktuellen Stand und das weitere Vorgehen der Verwaltung zur Umsetzung der Bürgerschaftsbeschlüsse der grundhaften Sanierung und Ertüchtigung des APH HGH für eine mindestens 40jährige Nutzungsdauer und des Weiterbetriebs bis zum Beginn der Sanierung. Herr Babendererde teilt weiter mit, dass aufgrund des Gutachtens des Brandschutzsachverständigen und aufgrund der Stellungnahme des Brandschutzprüfers in Aussicht stehe, dass unter bestimmten Bedingungen eine Weiternutzung der leergezogenen Gebäudeteile ohne Umsetzung des Brandschutzkonzepts möglich sein könnte. Herr Babendererde empfiehlt zum weiteren Verfahren, bei einer entsprechenden Stellungnahme des Brandschutzprüfers die Umsetzung des Brandschutzkonzepts auszusetzen und durch die Fachplaner:innen prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Ausweitung der Interimsnutzung auf die weiteren Gebäudebereiche möglich sei. Diese Lösung wäre ggf. durch die Bauaufsicht zu prüfen.

 

AM Dr. Flasbarth befürwortet dieses Vorgehen, so sei auch der Antrag unter TOP 5.9.1 gemeint.

 

Herr Babendererde weist zur Klarstellung auf die Risikobewertung im Bericht Heiligen-Geist-Hospital – Zukunftsperspektiven VO/2023/12467 hin, mit der die Verwaltung auf erhebliche finanzielle und zeitliche Verluste durch eine Brandschutzsanierung im Bestand hingewiesen habe.

Dazu spricht AM Dr. Flasbarth

 

Der Vorsitzende fragt, ob es sinnvoll sei, den TOP 5.9 zurückzustellen, bis die Verwaltung die Ausweitung der Interimsnutzung geprüft habe.

Herr Babendererde bestätigt dies und empfiehlt, das Verfahren zur Ausschreibung des VGV-Verfahrens zum jetzigen Zeitpunkt nicht auszulösen.

 

Eine Nachfrage des Vorsitzenden zur zeitlichen Perspektive beantwortet Herr Babendererde.

 

Herr Bürgermeister Lindenau spricht zu dem vorliegenden Antrag und weist darauf hin, dass der Antrag zu erneuten Umplanungen führen würde. Herr Lindenau teilt weiter mit, dass er sich bei entsprechender Beschlusslage eine Prüfung vorbehalte, Widerspruch gegen den Beschluss einzulegen, da es Anhaltspunkte dafür gebe, dass der Antrag in die fachliche Planungshoheit der Verwaltung eingreift. Herr Lindenau rät dringend, dem von Herrn Babendererde vorgeschlagenen Vorgehen zuzustimmen. Der Antrag würde hingegen zu weiteren Verfahrensverzögerungen führen.

 

AM Petereit spricht sich gegen den Antrag aus und begründet dies. Er befürwortet, die TOP 5.9 und 5.9.1 zurückzustellen.

Dazu spricht der Vorsitzende.

 

Auf Nachfragen von AM Dr. Flasbarth weist Herr Babendererde darauf hin, dass die unter Punkt 4 des Antrags aufgeführten Maßnahmen im Kerngebäude nicht beschlossen werden müssten, da sie bereits umgesetzt seien. Auch für die unter Punkt 5 des Antrags genannten Maßnahmen in den weiteren Gebäudeteilen sei kein Beschluss erforderlich. Vielmehr benötige die Stiftungsverwaltung eine finanzielle Deckung für die Gutachtenerstellung zur Interimsnutzung.

 

Dazu sprechen mehrfach der Vorsitzende und Herr Babendererde.

 

Herr Bürgermeister Lindenau geht nochmals auf den Hintergrund der Vorlage ein, die auf der aktuellen Beschlusslage der Bürgerschaft basiere. Er stellt klar, dass bei einer Anpassung des Vorgehens der Stiftung die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden müssten, um mit den Brandschutzsachverständigen für eine Sanierung im Bestand nach Lösungen zu suchen. Herr Lindenau rät den Fraktionen dringend dazu, in Abstimmung mit der Verwaltung einen Beschlusstext zu erarbeiten, um mittels Antrag in der Bürgerschaft die Verwaltungsvorlage zurückzustellen und die notwendigen Planungsmittel im Haushalt zu ordnen.  

 

An der weiteren Erörterung der Thematik beteiligen sich AM Dr. Flasbarth, AM Akyurt, AM Schulte-Ostermann, Herr Babendererde, der Vorsitzende und AM Petereit.

AM Akyurt sagt, dass sie die vereinbarte Sachlichkeit in der Diskussionsführung nicht erkennen könne. Die Beschlüsse der Bürgerschaft seien als Korrektiv des Verwaltungshandelns erforderlich gewesen, um den Weiterbetrieb des HGH sicherzustellen. Im Weiteren macht sie deutlich, dass ihr eine enge und transparente Zusammenarbeit mit der Verwaltung wichtig sei. 

 

Herr Bürgermeister Lindenau weist die Vorwürfe von AM Akyurt zurück und appelliert zur konstruktiven und lösungsorientierten Zusammenarbeit. Er macht nochmals deutlich, dass der Antrag unter TOP 5.9.1 nicht dem von Herrn Babendererde vorgeschlagenen Vorgehen entspreche. Die Verwaltung sei gerne bereit, einen Beschlusstext zu erarbeiten, der den TOP 5.9.1 ersetzt. 

 

Der Vorsitzende bittet die Verwaltung, ihren Vorschlag zum Beschlusstext bis Mittwoch zur Verfügung zu stellen.

 

Im Weiteren sprechen Herr Lindenau, Frau Czöz, Frau Senatorin Steinrücke, der Vorsitzende und AM Dr. Flasbarth. Eine Nachfrage von AM Dr. Flasbarth zur Baugenehmigung beantwortet Herr Babendererde. 

 

AM Petereit beantragt zur Geschäftsordnung, die Redeliste zu beenden.

 

Herr Böhm befürwortet das von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehen.

 

Der Vorsitzende beantragt, die TOP 5.9 und 5.9.1 ohne Votum weiterzugeben und lässt hierüber abstimmen:

 


Beschluss:

 

Die Bürgerschaft bekennt sich zum Beschluss Weiterbetrieb des Heiligen-Geist-Hospitals als Alten- und Pflegeheim” (VO/2023/11920-01-01-01) vom 23.02.2023.

Der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital werden die für die brandschutztechnische Sanierung erforderlichen Mittel (derzeit geschätzt 11,8 Mio EUR) nach Maßgabe des Beschlusses der Bürgerschaft vom 29.06.2023 (VO/2023/12266-01) in Form von Zuweisungen unter folgenden Voraussetzungen zur Verfügung gestellt:

 

  • Die Stiftung verfügt zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlungsverpflichtungen nicht über ausreichende finanzielle Mittel, wobei die Stiftung verpflichtet ist, sonstige Drittmittel (z.B. Fördermittel, Spenden usw.), die zur Mitfinanzierung der Maßnahme beitragen können, zu akquirieren.

 

  • Die Gewährung ist unter Berücksichtigung des von der Stiftung beauftragten Gutachtens kommunal- und beihilferechtlich zulässig

 

Die haushaltsmäßige Ordnung für die in den nächsten Jahren erforderlichen Zuweisungen ist herzustellen.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

X

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig,

die TOP 5.9 und 5.9.1 ohne Votum weiterzugeben.