Auszug - CDU, Bü90/Grüne, FDP: Austauschvorlage zu Masterplan Klimaschutz  

3. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Haushaltssitzung) in der Wahlperiode 2023 - 2028
TOP: Ö 9.1.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 28.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/11957-02 CDU, Bü90/Grüne, FDP: Austauschvorlage zu Masterplan Klimaschutz
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/11957
Federführend:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN
Bearbeiter/-in: Schaefer, Susanne  Geschäftsstelle der FDP Fraktion
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

s. hierzu unter Top 9.1
 


Beschluss:

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Masterplan Klimaschutz gem. Anlage 1 und 2 umzusetzen und fortzuschreiben. Den zuständigen Gremien werden die zur Umsetzung der Maßnahmen notwendigen Beschlussvorlagen entgegengebracht. Der Bürgerschaft und dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung ist regelmäßig über die Umsetzung des Masterplans zu berichten. Hierzu wird bei dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung ein feststehender Tagesordnungspunkt eingerichtet.
  2. Bei der Vorlage von Maßnahmen und Aktivitäten ist jeweils die erzielbare Senkung der Treibhausgase, der konkrete Personalbedarf (auch wenn das Personal vorhanden ist) und der Finanzbedarf abzuschätzen. Die bei den Maßnahmen aufgeführten Stellenzuwächse werden nicht mitbeschlossen. Auf evtl. vorhandene entgegenstehende bestehende Bürgerschaftsbeschlüsse ist hinzuweisen.
    1. Die Maßnahmen und Aktivitäten, die bereits begonnen worden sind, werden unverzüglich mit ihrem Umsetzungsstand zur abschließenden Beschlußvorlage in den Ausschüssen vorgelegt.
    2. Alle weiteren Maßnahmen und Aktivitäten werden, bevor sie begonnen werden, in den Ausschüssen erneut zur Beschlussfassung vorgelegt (auch wenn sie weder mit Personalstellen noch Sachkosten ausgestattet sind). Eine Beteiligung der Bürgerschaft erfolgt nur, wenn dies rechtlich notwendig ist.
    3. Auf Aktivitäten, die von landes- und bundesrechtlichen Vorgaben abweichende besondere Standards in Lübeck formulieren sollen, wird verzichtet. Es werden von der Verwaltung Vorschläge gemacht, welche jeweils bestehenden Standards in der Regel als Planungsgrundlage dienen sollen. Dabei soll es in begründeten Einzelfällen Abweichungen geben können.
    4. Dort, wo zu Lasten des motorisierten Straßenverkehrs der Straßenraum verändert wird, muss sichergestellt werden, dass dies verträglich ist und Aspekte des Verkehrsflusses und der Parkraumversorgung berücksichtigt werden. Bei Neuverteilungen ist stets nach Lösungen zu suchen, die den Interessen aller Verkehrsträger bestmöglich gerecht werden.
    5. Die Zahl der Informations- und Werbekampagnen wird gestrafft und nur die notwendigsten durchgeführt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ansprechstelle in der Verwaltung aufzubauen, die bei der Fördermittelakquise in jenen Bereichen unterstützt, die von WiFö / KWL nicht abgedeckt werden.
  4. Durch den Beschluss des Masterplan Klimaschutz werden keine bestehenden Beschlüsse der Bürgerschaft aufgehoben. Im Falle von Widersprüchen gelten die jeweils älteren Beschlüsse. Konfliktfäll werden von der Verwaltung benannt.


 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

19

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 28.09.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Termin 23.10.2023 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeitung:
3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Status: Auftrag erteilt  
Auftrag: bitte gemäß Beschluss umsetzen