Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Fraktion 21 & Die Unabhängigen: Verbesserungen bei der Akteneinsicht  

3. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028)
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12070 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, Fraktion 21 & Die Unabhängigen: Verbesserungen bei der Akteneinsicht
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion 21
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela  Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Dr. Flasbarth möchte in seinem Antrag die Formulierung „Der Bürgermeister wird aufgefordert“ jeweils ersetzen durch die Formulierung „Der Bürgermeister wird gebeten“. Anschließend begründet AM Dr. Flasbarth den Antrag. Er sieht in der gegenwärtigen Handhabung der Akteneinsicht nach § 30 GO eine Benachteiligung gegenüber dem Akteneinsichtsrecht nach Informationszugangsgesetz.

 

AM Petereit spricht sich für den Änderungsantrag von Frau Jansen (TOP 6.1.1) aus und begründet dies.

 

Herr Ziemann weist darauf, dass auch der Antrag unter TOP 6.1.1 in der derzeitigen Formulierung in die Verwaltungskompetenz des Bürgermeisters eingreift und die Formulierung „aufgefordert“ daher in „gebeten“ geändert werden müsste.

 

AM Schulte-Ostermann übernimmt den Antrag von Frau Jansen in der vom Bereich Recht empfohlenen Fassung.

Dazu sprechen AM Petereit, der Vorsitzende und AM Schulte-Ostermann.

 

Herr Böhm bittet darum, die Beiräte in dieser Angelegenheit mit zu berücksichtigen.

 

Auf Nachfrage von AM Fürter nimmt Herr Ziemann Bezug auf seinen Vermerk vom 17.04.2023 zu dieser Thematik, der dem Hauptausschuss zur Verfügung gestellt worden ist und weist darauf hin, dass es in der Regel keinen Anspruch auf die Herausgabe von Kopien oder die Anfertigung eigener Ablichtungen gibt. 

 

Der Vorsitzende lässt zunächst über den TOP 6.1.1 und anschließend über den TOP 6.1 in geänderter Fassung abstimmmen:


 


Beschluss:


Der Bürgermeister wird gebeten aufgefordert, Mitgliedern der Lübecker Bürgerschaft bei der Einsichtnahme in Akten der Verwaltung das Anfertigen von Handyfotos und die Aushändigung von Fotokopien zu gestatten.

Zudem wird der Bürgermeister gebeten aufgefordert, eine durchgehende Paginierung in der Aktenführung der Lübecker Verwaltung sicherzustellen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum