Auszug - 141. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt - Satzungsbeschluss (5.610)   

3. Sitzung des Hauptausschusses (Wahlperiode 2023-2028)
TOP: Ö 5.17
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 26.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:58 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12258 141. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt - Satzungsbeschluss (5.610)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB (Parallelverfahren) zum Entwurf der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 – Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zu den Bauleitplänen noch von Belang sind.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 141. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB wird der Bebauungsplan 21.08.00 –  Moisling Süd/Infrastruktur Bahnhaltepunkt – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

5. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung

an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum