Auszug - AT zu VO 2023/12175 - Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2023 bis 31.05.2028   

2. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2023 - 2028)
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 31.08.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:35 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12482 AT zu VO 2023/12175 - Wahl der Mitglieder in den Jugendhilfeausschuss für die Wahlperiode 01.06.2023 bis 31.05.2028
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Stadtpräsident Henning Schumann
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu spricht BM Kerlin und gibt einen Austauschantrag zu seinem Antrag zu TOP 8.1.1 zu Protokoll der wie folgt lautet:

 

Als beratendes Mitglied wird Mascha Benecke-Benabouabdellah (Stadtelternvertretung) für die Dauer der Wahlperiode berufen. Nicht berufen wird Timur Aytekin (IVBGS HL).

 

Weiterhin sprechen hierzu BM Puhle, BM Schulte-Ostermann, Senatorin Frank.

Der Vorsitzende lässt zuerst über den Antrag von BM Kerlin abstimmen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis über den Protokollantrag von BM Kerlin zu TOP 8.1.1

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

12

Enthaltungen

10

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


Beschluss (in der geänderten Fassung zu Anlage 2):

  1. Die in der Anlage 1 von den Fraktionen vorgeschlagenen Bürgerschaftsmitglieder (1) und zur Bürgerschaft wählbaren Bürgerinnen und Bürger (2) werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt.
  2. Die in der Anlage 2 stimmberechtigten weiteren Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände sowie des Lübecker Jugendring e. V. als anerkannter Jugendverband und die beratenden Mitglieder gemäß § 5 Abs. 2 b) und c) der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck werden in den Jugendhilfeausschuss gewählt bzw. berufen.
  3. Die beratenden Mitglieder kraft Amtes gemäß § 5 Abs. 4 a) – f) werden zur Kenntnis genommen.

Die Wahl der Mitglieder nach Ziff. 1 bis 3 erfolgt nach den Vorschriften der Satzung für das Jugendamt unter Berücksichtigung der zu beachtenden

Geschlechterparität nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

In geänderter Fassung zu Anlage 2

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

44

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.