Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, LINKE & GAL und FDP: Zuschuss für das Geburtshaus Lübeck  

2. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 5.1
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 05.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:54 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/12489 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, LINKE & GAL und FDP: Zuschuss für das Geburtshaus Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Döring, Nicolas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Siegenbrink erläutert den Antrag.

 

Bezüglich der Bedenken von Herrn Ziemann äußert sich anschließend Frau Welsch (Hebamme). Sie berichtet, dass es kein weiteres Geburtshaus in Lübeck gibt. Sie teilt auch mit, dass es in Lübeck weitere Hebammen außerhalb des Geburtshauses gibt, die weiterhin Hausgeburten anbieten.

 

Frau Gröschl-Bahr befürwortet die Unterstützung für das Geburtshaus und auch die sich daraus ergebende Wahlfreiheit der gebärenden Frauen, jedoch meldet sie Bedenken in Bezug auf die rechtliche Bestandskraft der Vorlage an.

 

Aus diesem Grund wurde der Änderungsantrag VO 12516 (TOP 5.1.1) der SPD & FW nachgereicht.

 

Herr Grohmann schließt sich Frau Gröschl-Bahr an. Er teilt mit, dass der Antrag kein ausführliches Konzept enthält. Somit kann man auch nicht ersehen, ob ein Zuschuss in Höhe von 50.000. EUR ausreichend ist.

 

Herr Krüger schließt sich Herrn Grohmann an und macht auf die Wichtigkeit dieser Thematik aufmerksam.

 

Herr Bergmann verlässt in der Zeit von 18:04 Uhr bis 18:07 Uhr den Raum.

 

Herr Baasch verweist auf die Erklärung von Frau Welsch, dass auch Frauen aus anderen Landkreisen in das Lübecker Geburtshaus kommen und stellt insofern die Frage, ob sich die anderen Kreise sich beteiligen bzw. hierzu nicht eine Kontaktaufnahme erfolgen sollte.

 

Frau Welsch teilt daraufhin mit, dass es in ganz Schleswig-Holstein nur zwei Geburtshäuser gibt (Lübeck und Bad Oldesloe).

 

Es findet ein weiterer Austausch von den Mitgliedern Frau Gröschl-Bahr, Frau Siegenbrink, Herrn Kröger, Herrn Baasch, Herrn Voht, Frau Senatorin Steinrücke, Frau Prüß und Herrn Müller statt, der für seine Fraktion erklärt, dem Antrag beizutreten.

 

Da es sich bei der VO 12489 um den Ursprungsantrag handelt und dieser somit die Grundlage darstellt, kann dieser nicht zurückgezogen werden. Daher erklären die Mitglieder der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dem Änderungsantrag mit der VO 12516 beizutreten.

 

Die Vorsitzende lässt über den Änderungsantrag unter TOP 5.1.1 abstimmen.


 

Beschluss:


Für den Ausbau und die Umstrukturierung des Geburtshauses Lübeck gewährt die Hansestadt Lübeck dem Geburtshaus Lübeck einen Zuschuss i.H.v. 50.000 EUR als Anschubfinanzierung. Dieser Zuschuss wird verwendet für Erweiterung und Umgestaltung der Räumlichkeiten, für die Überarbeitung und Anpassung des Qualitätsmanagements an die gestiegenen Anforderungen und die Organisationsentwicklung für die neue Partnerschaftsgesellschaft.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum