Vorlage - VO/2023/12489  

Betreff: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, LINKE & GAL und FDP: Zuschuss für das Geburtshaus Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Döring, Nicolas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales zur Entscheidung
05.09.2023 
2. Sitzung des Ausschusses für Soziales zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag


r den Ausbau und die Umstrukturierung des Geburtshauses Lübeck gewährt die Hansestadt Lübeck dem Geburtshaus Lübeck einen Zuschuss i.H.v. 50.000 EUR als Anschubfinanzierung. Dieser Zuschuss wird verwendet für Erweiterung und Umgestaltung der Räumlichkeiten, für die Überarbeitung und Anpassung des Qualitätsmanagements an die gestiegenen Anforderungen und die Organisationsentwicklung für die neue Partnerschaftsgesellschaft.

 


 


Begründung

 

Das Geburtshaus Lübeck besteht seit 30 Jahren. Nun wird es aber durch die Kostensteigerungen und die gestiegenen Versorgungsansprüche der Frauen in der bisherigen Form nicht weiter existieren können. Die bisherige Geburtenzahl (100 pro Jahr) trägt das Geburtshaus finanziell nicht mehr. Damit es wieder auskömmlich wird, muss die Kapazität erhöht werden.

 

Geburtshäuser sind von Hebammen geleitete außerklinische Einrichtungen, in denen Schwangere selbstbestimmt und in der Regel nur mit Hebammenhilfe ihre Kinder zur Welt bringen. Darüber hinaus werden auch Geburten zu Hause angeboten und das gesamte Spektrum der Hebammenbetreuung. Seit im Jahr 2007 Geburtshäuser im SGB V verankert wurden, sind diese zur Qualitätssicherung verpflichtet. Die derzeit bundesweite Orientierung  auf die physiologische, interventionsarme Geburt und die Senkung der Kaiserschnittraten findet ihren Niederschlag im Nationalen Gesundheitsziel Gesundheit rund um die Geburt, das 2016 von einer interdisziplinären Expertengruppe unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums erarbeitet und beschlossen wurde. Geburtshäuser stehen explizit für dieses Gesundheitsziel. Die gesunde Schwangerschaft, die physiologische Geburt und die frühe Phase der Elternschaft werden gefördert und gestärkt. Darüber hinaus haben Schwangere ein Recht auf die Wahlfreiheit des Geburtsortes. Geburtshäuser tragen als Bestandteil der medizinischen Grundversorgung durch die Betreuung von gesunden Schwangeren und Geburten zur Versorgungssicherheit und Gesundheitsprävention in Kommunen und Gemeinden bei. Die Möglichkeit zur außerklinischen Geburt ist zudem gesetzlich explizit in § 24f SGB V Entbindung festgehalten: „Die Versicherte hat Anspruch auf ambulante oder stationäre Entbindung. Die Versicherte kann ambulant in einem Krankenhaus, in einer von einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger geleiteten Einrichtung, in einer ärztlich geleiteten Einrichtung, in einer Hebammenpraxis oder im Rahmen einer Hausgeburt entbinden.“

 

Der Erhalt des Geburtshauses Lübeck ist für die Wahlfreiheit des Geburtsortes für Familien in Lübeck unabdingbar, denn durch die Schließung der Geburtsstation im Marienkrankenhaus gibt es quasi keine Wahlfreiheit mehr in unserer Stadt, wenn wir das Geburtshaus Lübeck nicht dabei unterstützen auch in Zukunft außerklinische Geburten anzubieten.

 

Das Team des Geburtshauses Lübeck hat bereits den ersten Schritt in Richtung Strukturveränderung unternommen, indem ein partnerschaftlicher Vertrag zwischen den 5 Hebammen geschlossen wurde. Der nächste Schritt ist die Aufstellung eines Finanzkonzeptes. Der Vermieter der Räumlichkeiten hat den Hebammen zugesagt, dass sie die Wohnung im 1. Stock des Geburtshauses mit 75qm zusätzlich mieten und umbauennnen. Personaltechnisch ist das Ziel, mit 8 Hebammen zu arbeiten, zusätzlich 2 Mitarbeitende im Büro à 20h.
 


Anlagen