Auszug - SPD + FW ÄA zu Neufassung der Satzung des Jugendamtes   

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 16.5.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12141-03 SPD + FW ÄA zu Neufassung der Satzung des Jugendamtes
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2023/12141
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Anmerkung zur Niederschrift durch den Bereich Recht:

Der Antrag VO/2023/12141-03 ist redaktionell dahingehend zu ändern, dass statt es nicht § 5 Abs. 5 Ziff. d), sondern § 5 Abs. 4 Buchst. d) heißen muss.


 

 

Beschluss:

 

Die Bürgerschaft möge folgende Änderung in der Neufassung der Satzung des Jugendamtes (VO/2023/12141) beschließen:

 

In § 5 Abs. 5 Ziff. d) heißt es:

 

„ein Mitglied aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“

 

ändern in:

 

„ein Mitglied und die persönliche Vertretung aus selbstorganisierten Zusammenschlüssen gemäß § 4a SGB VIII, das die Adressatinnen und Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe sowie Selbsthilfekontaktstellen vertritt von der Bürgerschaft für die Dauer der Wahlperiode berufen werden“


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 29.06.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Termin 10.02.2024 überschritten und noch nicht realisiert Koordinierung:
4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeitung:
4.041 - Fachbereichs-Dienste
Status: Auftrag erteilt  
Auftrag: Der Antrag VO/2023/12141-03 ist redaktionell dahingehend zu ändern, dass statt es nicht § 5 Abs. 5 Ziff. d), sondern § 5 Abs. 4 Buchst. d) heißen muss.