Auszug - Wahl und Verpflichtung der Stadtpräsidentin / des Stadtpräsidenten  

Konstituierende Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 29.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:44 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
 
Wortprotokoll

BM Lötsch übernimmt den Vorsitz und führt aus:

 

 

Ich teile Ihnen mit, dass sich gem. § 32 a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein alle Fraktionen gegenüber der Gemeindevertretung erklärt haben. Im Gegensatz zu früher geltendem Gesetz werden Fraktionen nicht mehr kraft Gesetz, sondern aufgrund einer Erklärung gebildet, die gegenüber der Gemeindevertretung abzugeben ist. Dies ist bereits im Zuge der Vorbereitung auf diese konstituierende Sitzung geschehen.

„Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 3. auf:

„Wahl und Verpflichtung der Stadtpräsidentin / des Stadtpräsidenten“

 

 

Es liegt unter TOP 3.1 ein interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, CDU und BÜ 90/Die Grünen mit der VO/12333 mit dem Wahlvorschlag vor, Herrn Henning Schumann als Stadtpräsident zu wählen.

 

Bei der Abstimmung zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt.

 

Wird geheime Wahl beantragt?“

 

BM Stolzenberg beantragt geheime Wahl.

 

Der Vorsitzende bittet die Leiterin des Büros der Bürgerschaft, Frau Thedens, die Namen der Bürgerschaftsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen und jedem Bürgerschaftsmitglied einen Stimmzettel auszuhändigen. Er erklärt, dass sich die Wahlkabinen im Kommissarenzimmer befinden und dass die Stimmzettel unbedingt mit dem dort vorhandenen Bleistift ausgefüllt werden und hiernach gefaltet in die Wahlurne verbracht werden.

 

Es folgt der Wahlgang und im Anschluss die Stimmauszählung durch die Mitarbeiterinnen des Büros der Bürgerschaft.

 

Der Vorsitzende gibt folgendes Wahlergebnis zur Wahl von Herrn Henning Schumann zum Stadtpräsidenten bekannt:

 

 

Bekanntgabe des Ergebnisses:

 

Abstimmungsergebnis über die Wahl

von Herrn Henning Schumann zum Stadtpräsidenten:

  Ja-Stimmen: 40

    Nein-Stimmen: 5

Enthaltung: 1

 

Der Vorsitzende führt wie folgt aus:

 

„Ich stelle fest, dass Herr Henning Schumann zum Stadtpräsidenten gewählt ist.

 

Ich frage Sie, Herr Schumann, nehmen Sie die Wahl an?“

 

Herr Schumann erklärt, dass er seine Wahl annimmt.

 

An dieser Stelle erfolgen Glückwünsche durch Herrn Lötsch und die Fraktionen/Anwesenden.

 

Der Vorsitzende fährt wie folgt fort:

 

„Gemäß § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung habe ich die Aufgabe, den soeben gewählten Stadtpräsidenten durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten zu verpflichten und in sein Amt einzuführen.

 

Ich darf Sie, Herrn Schumann, bitten, vorzutreten.

 

Ich bitte alle im Bürgerschaftssaal und auf den Tribünen Anwesenden, sich von Ihren Plätzen zu erheben.“

 

Der Vorsitzende verliest folgenden Text und verpflichtet Herrn Schumann per Handschlag wie folgt:

 

„Herr Stadtpräsident Schumann, ich verpflichte Sie zur gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Bürgerschaftsmitglied und als Stadtpräsidenten der Hansestadt Lübeck.“

 

Herr Lötsch bittet nunmehr den neu gewählten Stadtpräsidenten, den Vorsitz der Sitzung zu übernehmen.