Auszug - Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge  

39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 5.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2/10755-06-01-05 Empfehlung des Jugendhilfeausschusses zum Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/10755-06-01
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Gladasch, Dana
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Jansen macht sich den Antrag zu eigen.

 

Es spricht weiterhin Frau Blankenburg und gibt folgenden Ergänzungsantrag zu Protokoll:

Das im Beschluss VO/2022/10755-06-01-04 genannte Moratorium bis zum 01.01.2024 bezieht sich auf die gesamte 13. Änderung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck (VO/2022/10755, geändert beschlossen) und nicht allein auf die Verpflegungskosten.

2.     Sollte das Moratorium gem. VO/2022/11893 bis zum 31.12.2024 verlängert werden, so gilt dies auch analog für diesen Beschluss.

 

Weiterhin spricht BM Jansen.

 

Der Vorsitzende lässt über die Empfehlung in ergänzter Fassung abstimmen.


 

 

Empfehlung in ergänzter Fassung (kursiv/fett):

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, zur Konkretisierung der VO 2022/10755-06-01-04 (Antrag des Jugendhilfeausschusses zum Bericht zum Antrag: Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck / Verpflegungsbeiträge) folgendes zu beschließen:

  • Der Zuschuss von 50 € wird nur für Kinder gezahlt, welche Mittagsverpflegung erhalten, die mehr als 50 € kostet.
  • Die Verwaltung stimmt mit den freien Kitaträgern ein möglichst unbürokratisches Verfahren ab, damit die Verpflegungsbeiträge um 50 € pro Monat abgesenkt werden können.
  • In der Kindertagespflege wird der Zuschuss auf Antrag an die Eltern ausgezahlt, wenn Kosten von 50 € oder mehr entstehen.
  • Der Zuschuss wird ab dem 01.01.2023 gezahlt.

 

Das im Beschluss VO/2022/10755-06-01-04 genannte Moratorium bis zum 01.01.2024 bezieht sich auf die gesamte 13. Änderung der Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck (VO/2022/10755, geändert beschlossen) und nicht allein auf die Verpflegungskosten.

Sollte das Moratorium gem. VO/2022/11893 bis zum 31.12.2024 verlängert werden, so gilt dies auch analog für diesen Beschluss.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in ergänzter Fassung

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum