Auszug - Anfrage von Frau Trix Wenhold bzgl. 5G Mobilfunksender mit Sendefrequenzen über 3 GHz-Beamforming   

39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 2.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2023/12057 Anfrage von Frau Trix Wenhold bzgl. 5G Mobilfunksender mit Sendefrequenzen über 3 GHz-Beamforming
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Nimz, Christiane
 
Wortprotokoll

Der Vorsitzende teilt mit, dass es zur heutigen Sitzung Fragen von Frau Wenhold zum Thema 5 G Mobilfunksender gibt. Er bittet Frau Wenhold ans Podium und macht darauf aufmerksam, dass sie bitte nur ihre Frage vorlesen möge und Senator Hinsen diese dann beantworten werde.

 

Einwohner:innenfrage von Frau Trix Wenhold:

 

"Ist der Stadt bekannt, an welchen Mobilfunksender-Standorten in Lübeck bereits mit einer Frequenz über 3 GHz gesendet wird?

Mit Frequenzen über 3 GHz kann mit 5 G das sogenannte Beamforming eingesetzt werden, das eine gebündelte Strahlungskeule direkt auf den Mobiltelefonnutzer ausrichtet. Beamforming ist eine Technik, über deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt es bislang keine Untersuchungen gibt. Von daher ist es im Interesse der Bürger zu wissen, an welchen Orten sie dieser Technik ausgesetzt sind.

Damit verbunden die Anfrage, ob die Stadt Lübeck in Zukunft generell bekanntgeben kann, welche Sendeanlagen aufgerüstet werden, speziell auf Frequenzen über 3 GHz?"

 

Herr Senator Hinsen beantwortet die Anfrage wie folgt:

 

Der Stadtverwaltung ist nicht bekannt, an welchen Mobilfunksender-Standorten mit einer Frequenz von über 3 GHz gesendet wird. Leider kann auch nicht in Zukunft generell bekanntgegeben werden, welche Sendeanlagen auf Frequenzen von über 3 GHz aufgerüstet werden.

 

Dies liegt darin begründet, dass die Mobilfunkanbieter die Sendeanlagen bei der jeweiligen Kommune nur anzeigen müssen. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung prüft die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften, der Bereich Umwelt-, Natur-, und Verbraucherschutz - Gesundheitlicher Umweltschutz - prüft die Anzeige im Hinblick auf gesundheitliche Auswirkungen (z. B. ob sich in unmittelbarer Nähe ein Kindergarten oder eine Schule befindet).

 

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht im Internet eine Karte mit Mobilfunksender-Standorten. Diese Karte enthält jedoch nicht die Angabe der jeweiligen Sendefrequenzen. Nach den Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz ist eher das Endgerät (Mobiltelefon) bzw. das Nutzerverhalten entscheidend für etwaige gesundheitliche Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern.

 

Frau Wenhold stellt folgende Zusatzfrage:

 

Welche Person könnte Ansprechpartner sein, damit ein persönlicher Austausch zu diesem Thema möglich ist?

 

Antwort von Herrn Hinsen:

 

Zuständig für die gesundheitlichen Aspekte von Strahlenbelastungen ist der Bereich

Umwelt-, Natur-, und Verbraucherschutz - Gesundheitlicher Umweltschutz - Herr Fey, für bauordnungsrechtliche Fragen der Bereich Stadtplanung und Bauordnung - Frau von Klonczynski.

 

Weitere Informationen zum Thema Mobilfunk, Strahlenschutz und elektromagnetische Felder beantworten das Bundesamt für Strahlenschutz sowie die Bundesnetzagentur auf ihren Internetseiten.

 

                                                                                      Die Bürgerschaft nimmt Kenntnis

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