Auszug - SPD+FW&GAL: Austauschantrag zu 10.10 "Städtischen Masterplan Klimaschutz"   

39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11480-01 SPD+FW&GAL: Austauschantrag zu 10.10 "Städtischen Masterplan Klimaschutz"



   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Fürter, BM Lengen, BM Stolzenberg, BM Mauritz, Senator Hinsen, BM Stolzenberg erneut.
 


Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei den Arbeiten zum städtischen Masterplan Klimaschutz zwei mögliche Szenarien vorzulegen, die hinsichtlich der Maßnahmen so angepasst werden, dass darin Klimaneutralität für die Hansestadt Lübeck insgesamt bis 2040 und alternativ bis 2035 verankert werden.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

22

Nein-Stimmen

18

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 30.03.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Mit Terminverzug am 12.07.2023 realisiert Koordinierung:
3.031 - Fachbereichs-Dienste Bearbeitung:
3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Status: 12.07.2023  
Auftrag: Bitte gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 30.03.2023 umsetzen. Bei Unklarheiten gerne Rücksprache.

ALLRIS net Ratsinformation

Bericht zum Stand der Umsetzung:

 

Der MAKS zeigt die aktuellen Handlungsmöglichkeiten der Stadtverwaltung zur Erreichung der Klimaneutralität auf. Im MAKS wird zusätzlich ausführlich erläutert, dass durch kommunales Handeln etwa 30% der Treibhausgase Lübecks eingespart werden können. Die restlichen Emissionen müssen durch Maßnahmen anderer Akteure – z.B. bundespolitische Rahmensetzung – erfolgen. Daraus folgt, dass der MAKS darauf ausgerichtet werden kann, dass die Kommune alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten bereits bis 2035 ausschöpft anstatt erst bis 2040. Wenn 2035 das politisch festgelegte Zieljahr werden soll, müssen die Maßnahmen und Aktivitäten des MAKS schneller umgesetzt werden. Die derzeitige Engstelle ist die Personalkapazität: Der in den Maßnahmenblättern dargelegte Personalbedarf muss dann kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. 

Der MAKS ist darüber hinaus ein lebendes Dokument und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Alle Möglichkeiten, die sich in Zukunft durch verändernde Rahmenbedingungen auftun, müssen in den MAKS aufgenommen werden. Deshalb ist die zweite Bedingung für eine frühere Klimaneutralität die regelmäßige Aktualisierung und Erweiterung der Aktivitäten bei der Fortschreibung des MAKS.