Auszug - Auflösung eines Stadtgutes  

39. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 30.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 22:22 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/11085 Auflösung eines Stadtgutes
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia Steinrücke
Federführend:2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schuppenhauer, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Mählenhoff, BM Schaafberg. BM Dr. Lengen beantragt die Abstimmung in der Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung. Es sprechen BM Mauritz und Senator Hinsen.
 


Beschluss in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung (gestrichen):

 

  • Das Stadtgut Niendorf wird aufgelöst.

 

  • Ca. 50 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker) wird zum 01.09.2023 an den Bereich Stadtwald zur Aufforstung übertragen.

 

  • Ca. 41 ha landwirtschaftliche Nutzfläche (Acker und Grünland) wird inclusive eines ggf. für ein/n Pächter/in erforderlichen Gebäudebestandes im Rahmen einer Ausschreibung zur ökologischen Nutzung unter Einbeziehung zu erstellender Agroforstelemente verpachtet.

 

  • Die nicht mehr von einem/r Pächter/in genutzten und zum großen Teil unter Denkmalschutz stehenden Gebäude auf der Hofstelle, insbesondere das ehemalige Pächterwohnhaus und die ehemaligen, derzeit vermieteten Arbeiterhäuser, werden unter Beteiligung der Bereiche Stadtplanung und Bauordnung sowie Archäologie und Denkmalpflege ausgeschrieben und veräußert.

 

  • Die vom jetzigen Pächter erstellte und betriebene Biogasanlage wird von diesem längstens bis zum Ende der befristeten Genehmigung, also bis zum 31.12.2027, weiter betrieben und dann von ihm auf seine Kosten entfernt, sofern keine städtische Folgenutzung möglich ist.

 

  • Dem jetzigen Pächter wird für die Aberntung der gepachteten Flächen die Möglichkeit eröffnet, die Flächen über das Ende der Pachtzeit am 30.06.2023 hinaus gegen Zahlung einer entsprechenden Pacht bis zum 31.08.2023 zu nutzen.

 

  • Im Zuge der Aufforstung und Neuverpachtung sollen die Flächen für eine naturverträgliche Naherholung durch die Anlage von Wanderwegen erschlossen werden, sofern hierfür die nötigen Haushaltsmittel bereitgestellt oder Spenden hierfür eingeworben werden können.

 

 

Die Bürgerschaft stimmt der Auflösung eines Stadtgutes unter den genannten Maßgaben zu.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

34

Nein-Stimmen

5

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde der Bürgerschaft im Ratsinformationssystem ALLRIS

 zur Verfügung gestellt.