Auszug - Nachtragswirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde  

77. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 14.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:17 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2023/11847 Nachtragswirtschaftsplan 2023 für den Eigenbetrieb Kurbetrieb Travemünde
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Pia SteinrückeAktenzeichen:83.06.01.79.00
Federführend:2.830 - Kurbetrieb Travemünde Bearbeiter/-in: Köhn, Marina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage des Vorsitzenden gibt es keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 


Beschluss:

 

  1. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung sowie § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der Eigenbetriebsverordnung wird durch die Bürgerschaft per Beschluss der 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2023 gemäß Anlage festgestellt:

 

1.1

Mit dem 1. Nachtrags-

wirtschaftsplan werden:

erhöht

 

vermindert

Gesamtbetrag

 

 

um

um

bisher

nunmehr festgesetzt

1.1.1

Im Erfolgsplan

 

 

 

 

 

die Erträge

-

280.000

4.020.000

3.740.000

 

die Aufwendungen

-

280.000

5.470.000

5.190.000

 

Verlustzuweisung

-

 

-1.450.000

-1.450.000

 

 

 

 

 

 

1.1.2

Im Vermögensplan

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

405.000

-

1.445.000

1.850.000

 

die Auszahlungen

405.000

               -

1.445.000

1.850.000

 

 

 

 

 

 

1.2.

Er werden festgesetzt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2.1

Der Gesamtbetrag der Kredite

r Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

-

-

-

-

 

 

 

 

 

 

1.2.2

Der Höchstbetrag der

Kassenkredite auf

-

-

900.000

900.000

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum