Auszug - 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd/ Solarpark - Satzungsbeschluss   

82. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 06.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2023/11877 142. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich Moisling Süd - abschließender Beschluss
Bebauungsplan 21.09.00 - Moisling Süd/ Solarpark - Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Herr Matthies fragt, ob der Solarpark geschützt werden, bspw. durch einen Zaun.

Herr Ramcke erwidert, dass dies in der Vorlage enthalten sei.

Herr Matthies fügt an, dass nicht enthalten sei, welche Art Zaun gebaut werde.

Herr Schröder antwortet, dass eine Einfriedung vorgesehen sei, die genaue Art werde er zum Protokoll nachliefern.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift:

Der Bebauungsplan setzt in Teil B textliche Festsetzungen zu einer zulässigen Zaunanalage folgendes fest:

 

7. Einfriedung

7.1 Im Sondergebiet sind die Einfriedungen ohne Sockelmauern herzustellen.

7.2 Mit der Zaununterkante ist erst ab 0,20 m über dem Erdreich (senkrecht gemessen ab der gewachsenen Geländeoberfläche) zu beginnen.

7.3 Die Zaunanlage ist mit einer Mindesthöhe von zwei Meter über dem Erdreich (senkrecht gemessen ab der gewachsenen Geländeoberfläche) herzustellen.

7.4 Auf den Zaunanlagen ist das Anbringen eines Übersteigschutzes aus Stacheldraht zulässig.

 

 

Herr Ramcke erklärt, dass er sich über das Projekt freue und der Schutz der Anlage ein Thema des Betreibers sei. Weiterhin wolle er das Gesamtkonzept für das Wärmenetz vorgestellt bekommen.

Frau Hagen sagt, dass die Verwaltung dies nochmal aufgreifen werde.

 

Frau Steffen fragt, warum nur der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und der Bauausschuss die Vorlage vorgelegt bekomme und nicht der Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege, da es archäologischen Befunde gebe.

Frau Hagen erklärt, dass die Beratungsfolge in der Form üblich sei. Einer Vorstellung im Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege stehe nichts im Wege, aber dies müsste durch den Fachbereich 4 oder den dortigen Ausschussvorsitzenden veranlasst werden.

 

Herr Lötsch fügt an, dass wenn Bodendenkmäler entdeckt werden würden, dennoch der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege informiert werden könne.

Frau Hagen antwortet, dass das Thema an den Fachbereich 4 weitergegeben werde.


Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf des Bebauungsplanes 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark – abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt.

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2. Die 142. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 3) beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 4) gebilligt.

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplanes dem Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein gemäß § 6 Abs. 1 BauGB zur Genehmigung vorzulegen.

4. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 21.09.00 – Moisling Süd/ Solarpark – in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 8) gebilligt.

6. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die Erteilung der Genehmigung der 142. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB sowie den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB sowie die Berichtigung des Flächennutzungsplans ortsüblich bekannt zu machen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.